Kontoauskunft und das Bankgeheimnis

Das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Bank ist ein Vertrauensverhältnis. Alle Auskünfte über das laufende Geschäfte unterliegen daher dem österreichischen Bankgeheimnis und dürfen ausschließlich an bestimmte Personen kommuniziert werden (Zeichnungsberechtigte, Verfügungsberechtigte).

Informationen dieser Art können zum Beispiel Auskünfte über den aktuellen Saldo, oder über die letzten Kontobewegungen sein.

Dabei muss sichergestellt sein, dass die empfangene Person auch wirklich zeichnungs- oder verfügungsberechtigt ist. Im Zweifelsfall muss die jeweilige Bank von der kaufmännischen Sorgfaltspflicht ausgehen und die Information verweigern!

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