Gemeinschaftskonto

Wird ein Konto auf den Namen von 2 oder mehreren Personen eröffnet, so liegt hier ein Gemeinschaftskonto vor. Dabei haftet jeder Mitinhaber des Gemeinschaftskontos voll für die Verbindlichkeiten auf dem Konto.

Überziehungen- und Rahmenvereinbarungen müssen mit allen Verfügungsberechtigten auf dem Gemeinschaftskonto geklärt werden.

UND-Konto: Hier gibt es nur eine gemeinsame Verfügungsberechtigung. Bedeutet, dass ALLE Kontoinhaber nur GEMEINSAM über das Konto verfügen dürfen.

ODER-Konto: Hier handelt es sich um eine Einzelverfügungsberechtigung. Bedeutet, dass JEDER Kontoinhaber über das Konto alleinig verfügen darf. Ausgenommen sind die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen und auch die Kontoschließung.

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