Wird ein Konto auf den Namen von 2 oder mehreren Personen eröffnet, so liegt hier ein Gemeinschaftskonto vor. Dabei haftet jeder Mitinhaber des Gemeinschaftskontos voll für die Verbindlichkeiten auf dem Konto.
Überziehungen- und Rahmenvereinbarungen müssen mit allen Verfügungsberechtigten auf dem Gemeinschaftskonto geklärt werden.
UND-Konto: Hier gibt es nur eine gemeinsame Verfügungsberechtigung. Bedeutet, dass ALLE Kontoinhaber nur GEMEINSAM über das Konto verfügen dürfen.
ODER-Konto: Hier handelt es sich um eine Einzelverfügungsberechtigung. Bedeutet, dass JEDER Kontoinhaber über das Konto alleinig verfügen darf. Ausgenommen sind die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen und auch die Kontoschließung.