Wenn ein Konto nur auf den Namen einer Person lautet, so spricht man von einem Einzelkonto.
Für ein Girokonto kann der verfügungsberechtigte Kontoinhaber zeichnungsberechtigte Personen (ZP) ernennen. Die Zeichnungsberechtigung bezieht sich auf alle Gelddispositionen (darunter versteht man z. B. Überweisungen, Barabhebungen, Daueraufträge, …). Alles andere …
Verfügungsberechtigt auf einem Konto ist bzw. sind, nur der bzw. die Kontoinhaber. Der Kontoinhaber ist eine natürliche Person (also kein Unternehmen in Form einer GmbH oder AG), die aus …