Zeichnungsberechtigung Konto

Für ein Girokonto kann der verfügungsberechtigte Kontoinhaber zeichnungsberechtigte Personen (ZP) ernennen. Die Zeichnungsberechtigung bezieht sich auf alle Gelddispositionen (darunter versteht man z. B. Überweisungen, Barabhebungen, Daueraufträge, …). Alles andere …