Wettbewerb

als Auseinandersetzung zwischen Personen oder Gruppen, die bestimmte Leistungen erbringen, tritt nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in anderen Lebensbereichen wie Sport oder Beruf in Erscheinung. In der Wirtschaft ist der Wettbewerb (Konkurrenz) ein grundlegendes Kennzeichen der Marktwirtschaft: Eine große Zahl von Anbietern der gleichen Ware oder vergleichbarer Dienstleistungen wetteifern mit ihren Leistungen (Leistungswettbewerb). Die Nachfrager suchen sich am Markt die günstigsten Angebote aus. Der Leistungswettbewerb findet über die Preisgestaltung statt, im besonderen aber auch über die Produktgestaltung und bedient sich der Werbung. In der Marktwirtschaft wirkt der Wettbewerb als Ausleseprinzip: Nur der wirtschaftlich Leistungsfähigere kann auf lange Sicht bestehen, der weniger Leistungsfähige muß entweder seine Leistung steigern (z. B. durch + Rationalisierung) oder aber vom Markt ausscheiden. Das Prinzip des Wettbewerbes führt dazu, daß von der Wirtschaft jene Güter und Dienstleistungen angeboten werden, die vom Konsumenten auch tatsächlich gefragt sind. Diese leistungsfördernde Kraft des Wettbewerbes fehlt in der Zentralverwaltungswirtcchaft (+ Wirtschaftsordnung). In der Sozialen Marktwirtschaft hat der Staat U. a. auch die Aufgabe, das Funktionieren des Wettbewerbsmechanismus sicherzustellen und Störungen zu verhindern. Hiezu bedient sich der Staat des Wettbewerbsrechtes. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (+ Gewerblicher Rechtsschutz), die Kontrolle vertraglicher Zusammenschlüsse von Unternehmen (Kartellen) sowie Vorschriften, die die MarktÜbersicht (Markttransparenz) für den Konsumenten erhöhen, sind einige Mittel des Wettbewerbsrechtes.

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