Binnenmarkt

ist der Ausdruck für ein Europa ohne Grenzen gemäß der EEA – »Einheitlichen Europäischen Akte« 1987. Zur Verwirklichung des Binnenmarktes mußten zahlreiche Rechtsvorschriften (Steuervorschriften, Normen) angepaßt werden.

Mit dem 31. 12. 1992 wurde der Binnenmarkt verwirklicht. Letztlich handelt es sich bei der Verwirklichung des freien Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital um die endgültige Umsetzung der Ideen und Beschlüsse der Römewerträge von 1957.

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