Verpackung

ist die letzte Stufe des Produktionsprozesses einer Ware: Sie soll die Ware zum Verbraucher in einer handelsüblichen Form führen. So soll die Verpackung die Ware in allen Stufen der Lagerung und des Transportes in gebrauchs- und . verbrauchsfähigem Zustand erhalten. Es werden Packstoffe aus verschiedenen Werkstoffen verwendet. Die Konsurnverpackung hat darüber hinaus noch die Aufgabe, dem Endverbraucher Informationen zu vermitteln (Inhalt, Anwendung, Haltbarkeitsgrenzen usw.) bzw. für die Ware zu werben (Selbstbedienungssystem). Bei der Versandverpackung tritt die Schutzfunktion besonders stark in den Vordergrund, weil beim Warenversand über weite Strecken die mechanischen und klimatischen Beanspruchungen größer werden. Die Exportverpackung muß sowohl in Aufmachung und Beschriftung als auch in Gestaltung, Festigkeit und Markierung den besonderen Bedingungen des Versand- sowie des Empfangslandes und eventueller Durchgangsländer angepaßt sein. Das Zusammenwirken von Einzelpackungen zu größeren Lager-, Lade- und Transporteinheiten unter Zuhilfenahme von Paletten oder palettenartigen Verpackungen erleichtert den Umschlag mit mechanischen Umschlagmitteln (Hubwagen, Gabelstapler, Kran) und vereinfacht die Lagerhaltung durch normgerechte Abmessungen. Der Frachtcontainer (Großbehälter mit international festgelegten Abmessungen) revolutionierte den Überseeversand mit dem Aufkommen der Vollcontainerschiffe und reduziert insbesondere beim Haus-zu-Haus-Containerversand die Risken des gebrochenen Verkehrs (Umschlag der Ladung beim Wechsel des Verkehrsmittels). Unter Verpackungskosten versteht man alle jene Kosten, die erforderlich sind, um der Verpackung die Erfüllung ihrer Funktionen (Warenschutz und Information) zu ermöglichen. Es sind dies die Kosten für Packstoffe und Packmittel, Lohnkosten für das Herstellen der Verpackungen und das Verpacken und Versandfertigmachen sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Nebenkosten (z. B. für Lagerung und innerbetrieblichen Transport). 1993 ist die Verpackungsverordnung des Umweltministeriums mit dem Ziel der rationellen Verwendung von Verpackungen und der Verwertung der Verpackungsabfälle in Kraft getreten. Verkaufs- und Transportverpackungen sind grundsätzlich vom Lieferanten zurückzunehmen. Sogenannte Umverpackungen (die also eine zusätzliche, insbesondere zu Präsentations- oder Verkaufszwecken vorgenommene Verpackung darstellen) können beim Kauf direkt im Geschäftslokal zurückgelassen werden. Soweit es flächendeckende Sammel- und Verwertungssysteme gibt, sind Hersteller, Importeure und sonstige Betreiber von ihren Rücknahmeverpflichtungen befreit. Die Verpackungsverordnung sieht auch bestimmte Prozentsätze vor, die in den nächsten Jahren für die Wiederverwertung (Recycling) von Verpackungen zu erreichen sind. Im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung haben sich verschiedene Sammel- und Verwertungssysteme etabliert. Die wichtigsten sind: ARA – Altstoffrecycling Austria System, Ökobox – für Getränkekartons und INK – lnteressensgerneinschaft Naturstoffe und kornpostierbare Werkstoffe.

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