umfaßt insgesamt vier verschiedene Rechtsakte:
- Verordnungen -für jedermann verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gültig. Eine EU-Verordnung geht nationalem Gesetz vor!
- Richtlinien sind bezüglich ihrer Ziele verbindlich, ihre Umsetzung ist Sache der Mitgliedsstaaten, d. h. Richtlinien werden durch nationale Gesetze umgesetzt.
- Entscheidungen und Beschlüsse sind Regelungen von Einzelfällen (gegenüber Staaten oder ~ersonen) und sind unmittelbar verbindlich.
- Empfehlungen und Stellungnahmen sind Rechtsakte ohnezwingenden Charakter, was schon ihr Name ausdruckt.