EU Recht

umfaßt insgesamt vier verschiedene Rechtsakte:

  • Verordnungen -für jedermann verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gültig. Eine EU-Verordnung geht nationalem Gesetz vor!
  • Richtlinien sind bezüglich ihrer Ziele verbindlich, ihre Umsetzung ist Sache der Mitgliedsstaaten, d. h. Richtlinien werden durch nationale Gesetze umgesetzt.
  • Entscheidungen und Beschlüsse sind Regelungen von Einzelfällen (gegenüber Staaten oder ~ersonen) und sind unmittelbar verbindlich.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen sind Rechtsakte ohnezwingenden Charakter, was schon ihr Name ausdruckt.

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