Handelsrecht

ist das besondere Recht für den Handelsverkehr in der gewerblich- industriellen Wirtschaft. Das Handelsrecht regelt die Rechtsbestimmungen von Kaufleuten und gilt für alle Bereiche des Gewerbes, der Industrie, des Handels, des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs und des Fremdenverkehrs. Im Gegensatz zum Handelsrecht als besonderem Rechtsbereich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die allgemeinen Fragen der Rechtsordnung, wie die Rechtsfähigkeit von Personen, den Erwerb von Besitz und Eigentum, den Abschluß von Verträgen, das Erbrecht U. a. Rechtsquelle für das Handelsrecht ist insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB). Kaufmann im Sinne des Handelrechtes ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Vollkaufleute haben einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb; Minderkaufleute sind alle übrigen Unternehmer. AlleVollkaufleutemüssendieüberdas Unternehmen wichtigen Rechtsverhältnisse in das Firmenbuch eintragen lassen. Solche Firmenbücher werden bei den Landes- und Kreisgerichten geführt. In Wien bestehtein eigenes Handelsgericht. Jedermann darf in das Firmenbuch Einsichtnehmen und den Eintragungen gutgläubig vertrauen. Die Firma ist der Name, unter dem der Vollkaufmann und die Handelsgesellschaft ihre Geschäfte betreiben und die Unterschrift geben. Sie können unter ihrer Firma klagen und geklagt werden. Dle Firma ist also im Sinne des Rechtes keineswegs mit dem Unternehmen gleichzusetzen, wie es im Sprachgebrauch üblich ist. Das Handelsgesetzbuch regelt die Bestimmungen über die Bildung der Firma. Es gilt hierbei der Grundsatz der Firmenwahrheit. Dies bedeutet, daß die Firma keinen irreführenden Eindruck über die Natur und den Umfang des Unternehmens vermitteln darf. Das Handelsgesetzbuch regelt ferner die Prokura. Sie ist eine handelsrechtliche, von einem Vollkaufmann erteilte Vollmacht. Diese Vollmacht ist gesetzlich nach außen hin ihrem Inhalt nach nicht beschränkbar und gilt für alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Derjenige, dem Prokura erteilt ist, heißt Prokurist. Minderkaufleute können hingegen nur eine Handlungsvollmacht erteilen, die aber auch für das Außenverhältnis beschränkbar ist. Die gesetzlichen Vorschriften über die Personengesellschaften (+ Unternehmensform) sind im Handelsgesetzbuch enthalten, während für die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eigene Gesetze bestehen. Das HCB regelt des weiteren eingehend den Handelskauf (P Kauf) und beinhaltet Sonderregelungen für ~andelsgeschäfte, die vom ABGB abweichen. Neben dem Handelsgesetz gelten aber auch die sogenannten Handelsbräuche oder Usancen, die ein selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft darstellen. Die lncoterms (International commerical terms) sind eine Zusammenstellung der internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsbräuchen. In diesen Regeln ist z. B. die Bedeutung der Klauseln cif und fob festgelegt: cif (cost, insurance, freight) – der Verkäufer der Ware trägt die Beförderungs- und Verladekosten, die Fracht bis Bestimmungsort und die Versicherung; fob (free on board) – der Verkäufer befördert die Ware auf seine Kosten an Bord des vereinbarten Seeschiffes. Die übrigen Kosten des Transportes und die Versicherungskosten trägt also der Käufer.

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  1. annette Mai 17, 2010

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