Sozialrecht

umfaßt alle Rechtsnormen, die dem sozialen Ausgleich in der Gesellschaft dienen. Das Sozialrecht stellt den rechtlichen Rahmen für die soziale Sicherheit dar. In diesem Sinn umfaßt es vor allem die Bereiche der Sozialversicherung, des Arbeitsrechts, der Arbeitslosenversicherung, des Familienlastenausgleiches und aller Formen der Sozialarbeit. Überdies können soziale Grundrechte in der Verfassung verankert sein. Dazu kommt noch die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit mit den entsprechenden Verfahrensbestimmungen.

Hinterlassen Sie eine Antwort