Arbeitsverfassung

stellt den rechtlichen Rahmen der Ordnung des Arbeitslebens in den Betrieben und Unternehmungen dar. Bei der Arbeitsverfassung geht es vor allem um die Regelung der Rechte der betrieblichen Belegschaftsvertreter (Betriebsräte), der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und die Mitbestimmung in den Unternehmungen und Betrieben. In Österreich regelt das Arbeitsverfassungsgesetz die maßgebenden Rechtsverhältnisse in diesen Bereichen.

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