Soziale Sicherheit

stellt die Summe aller Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor existenzgefährdenden Situationen dar. Ganz allgemein dient die Sozialpolitik der Verbesserung der Lage der sozial schwächeren Schichten, insbesondere durch Einkommenssicherung bei Krankheit, Unfall, Alter, Erwerbslosigkeit oder beim Tod des Ernährers. Grundsätzlich wird dieses Ziel durch ein Sozialversicherungssystem gewährleistet: Dieses kann entweder durch Beitragsleistungen (Versicherungsprinzip) oder aus öffentlichen Mitteln (Versorgungsprinzip) finanziert werden. In Österreich besteht grundsätzlich das Versicherungsprinzip, wird allerdings in der Praxis durch Staatszuschüsse korrigiert bzw. ergänzt. Im System der + Sozialen Marktwirtschaft verbindet sich eine Wettbewerbsordnung mit einem hohen Ausmaß an sozialer Sicherheit. Ein ausgeglichenes Einkommensniveau und eine breite Eigentumsstreuung können die soziale Sicherheit verbessern und ergänzen. In diesem Sinn erweist sich das Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft als bestmögliche Voraussetzung auch für die soziale Sicherheit. lmmer mehr wird klar, daß der moderne Sozialstaat an die Grenzen seiner Finanzierbarkeit stößt und daß daher die soziale Sicherung (z. B. im Rahmen der Sozialversicherung) durch Eigenvorsorge des einzelnen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten ergänzt werden muß. Aufgabe des Staates ist es, solche Eigenvorsorge zu fördern (z. B. steuerliche Absetzbarkeit von Lebensversicherungen U. ä.).

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