GATT

wurde als General Agreement on Tarifs and Trade – Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen 1948 in Kraft gesetzt und wird 1995 durch die Internationale Welthandelsorganisation (WTO) abgelöst. Die Schaffung dieser WTO ist das Ergebnis der GATT-Uruguay-Runde, eines acht Jahre dauernden multilateralen Verhandlungsprozesses zur Modernisierung und Stärkung des GATT, das als generelles Regelwerk für den Welthandel bezeichnet werden kann. Das GATT sieht als einzige legitime Handelsbeschränkungen Zölle vor. Diese wurden seit dem Bestehen des GATT weltweit von durchschnittlich 40% auf mittlerweile durchschnittlich 4% abgesenkt. Zur Sicherung eines offenen und fairen unverzerrten Wettbewerbes regelt das GATT auch die Gewährung von Subventionen und verbietet den Verkauf von Waren unter dem Produktionswert (Dumping). Kontingente (also mengenmäßige Importbeschränkungen) sind grundsätzlich verboten, alle Mitglieder des GATT unterliegen der sogenannten Meistbegünstigung, d. h., Vorteile, die einem Mitgliedsstaat gewährt werden, sind grundsätzlich allen Mitgliedern zu gewähren. Entwicklungsländer genießen eine Sonderbehandlung. Rußland und China sind noch nicht Mitgliedsländer des GATT, haben aber Anträge auf Mitgliedschaft gestellt. Zum Abschluß der GATT-Uruguay-Runde gab es vor allem Probleme im Bereich der Landwirtschaft (Abbau der Subventionierung in Europa auf Wunsch der USA), Probleme im Dienstleistungsbereich (hier wurden die Verhandlungen de facto nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt), im Bereich des Schutzes im kulturellen Sektor (insbesondere europäische Film- und Fernsehindustrie) und bei der Frage des Marktzuganges in Japan für landwirtschaftliche Produkte.

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