Als Lastschrift wird im Bankwesen ein bargeldloser Zahlvorgang sowie auch allgemein die Belastung eines Kontos bezeichnet.
Ein solcher Bezahlvorgang wird von dem Zahlungsempfänger erzeugt, indem dieser das Konto des Zahlenden mit einem gewissen Geldbetrag belastet wird. Die Höhe des Auftrags wird vom Zahlungsempfänger festgesetzt und vom Zahlungspflichtigen legitimiert.
Generell gibt es drei Arten von Lastschriften. Hierbei handelt es sich um das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsverfahren sowie die SEPA-Lastschrift. Beim Letzteren handelt es sich um ein europaweites Lastschriftverfahren. Seit dem 01. November 2010 sind alle in der EU ansässigen Kreditinstitute verpflichtet, das Single Euro Payments Area-Lastschriftverfahren (SEPA) zu unterstützen.
Natürlich gibt es auch diverse Gründe, eine Lastschrift nicht einzulösen. Eine Solche wird als Rücklastschrift bezeichnet und kann als Grund haben, dass z. B. keine Deckung auf dem Einzugskonto besteht oder Kontonummer und Name des Zahlungspflichten nicht zusammen passen. Möglich ist auch, dass das bezogene Konto ein Sparkonto ist oder der Zahlungspflichtige hat beim Einzugsermächtigungsverfahren Widerspruch gegen die Lastschrift eingelegt.
Rein rechtlich ist noch wichtig zu erwähnen, dass beim Lastschriftverfahren die Geldschuld zur Holschuld wird. Dies ist eine Ausnahme, denn normalerweise ist die Geldschuld eine Bringschuld.