Klein- und Mittelbetriebe (KMU)

sind ein Kennzeichen der österreichischen Wirtschaftsstruktur. Ein besonderer Vorteil dieser klein- und mittelbetrieblichen Struktur liegt darin, daß diese Betriebe flexibler auf Veränderungen des Marktes und der Konsumentenwünsche reagieren können. Damit sind sie in der Lage, auch »Marktnischen«, von Großunternehmen nicht abgedeckte Bereiche, auszufüllen. Sie haben auch die Chance der Versorgung »um die Ecke« (Nahversorgung). Auf Nachfrage- Schwankungen reagieren sie weniger mit Personalabbau und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Vollbeschäftigung. Für die Berufsausbildung kommt ihnen entscheidende Bedeutung zu, bieten sie doch die weitaus meisten Lehrstellen. Die Klein- und Mittelbetriebe haben über ihre wirtschaftliche Funktion hinaus auch gesellschaftspolitisch eine besondere Bedeutung. Im Interesse dieser mittelständischen Wirtschaft wurde im Jahre 1982 ein Mittelstandsgesetz beschlossen, das einen ersten gesetzlichen Schritt in Richtung Förderung von mittelständischen Betrieben auf dem Boden der Marktwirtschaft darstellt. Es ist die Erstattung von periodischen Berichten über die Lage der Klein- und Mittelbetriebe vorgesehen. Die Wirtschaftskammerorganisation hat sich besonders um die Errichtung von Nachfolgebörsen (Hilfe für die Übergabe eines Betriebes an einen Nachfolger, wenn z. B. der Unternehmer in Pension geht und selbst keinen Betriebsnachfolger hat) und den Nachwuchs an selbständigen Berufen angenommen; 50% aller österreichischen Unternehmer haben übrigens eine Lehrausbildung absolviert! Die Erhaltung einer möglichst großen Anzahl von Klein- und Mittelbetrieben ist ein hervorragendes Ziel einer zukunftsweisenden Mittelstandspolitik.

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