Interessenvertretungen

sind Zusammenschlüsse von Personen (natürlichen oderjuristischen) mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben und Zielen zur Vertretunggemeinsamer Interessen gegenüber dem Staat oderanderen organisierten Gruppen. Diese Interessenvertretungen (Interessenverbände) bestehen entweder auffreiwilliger Grundlage (Vereine) oder auf gesetzlicher Basis. Die wichtigsten gesetzlichen Interessenvertretungen sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Kammern für Arbeiter und Angestellte, die Kammern für Land- und Forstwirtschaft sowie die Kammern der freien Berufe (z. B. Ärzte-, Rechtsanwalts-, Notariats-, Ingenieurkammern). Die gesetzlichen Interessenvertretungen erfassen Pflichtmitglieder bestimmter Bevöl kerungsgruppen, so etwa die Wirtschaftskammern alleselbständigen Unternehmer im Bereich der gewerblich-industriellen Wirtschaft, die Kammern für Arbeiter und Angestellte alle Arbeitnehmer und die Kammern für Land-und Forstwirtschaftdie Bauern. Diegesetzlichen Interessenvertretungen haben neben der unmittelbaren Mitgliederbetreuung auch die Aufgabe, Vorschläge an die zuständigen Verwaltungsbehörden im Interesse ihrer Mitglieder heranzutragen und bei Gesetzen und einschlägigen Verordnungen durch Gutachten mitzuwirken. Zum Teil übernehmen Interessenvertretungen im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches auch Aufgaben der staatlichen Verwaltung (Selbstverwaltung). Interessenvertretungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Die Kammern der gewerblichen Wi rtschaft(Wirtschaftskammern – WK) sind Interessenvertretungen aller in der gewerblichen Wirtschaft tätigen Selbständigen. Die Kammern sind in sechs Sektionen untergegliedert: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Geld-, Kredit- und Versicherungswesen, Verkehr sowie Tourismus und Freizeitwirtschaft. Die Sektionen sind weiters in Fachverbände, Fachgruppen bzw. Innungen und Gremien gegliedert. In jedem Bundesland besteht eine Wirtschaftskammer. Gesamtösterreichische Aufgaben hat die Wirtschaftskammer Österreich (früher Bundeswirtschaftskammer) in Wien wahrzunehmen (einschließlich der Außenhandelsförderung). Die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern – AK). In jedem Bundesland besteht eine Arbeiterkammer. Die Bundesarbeitskammer vertritt die gesamtösterreichischen Interessen der Arbeitnehmer. Die Kammern für Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftskammern) stellen die Interessenvertretung der Selbständigen in der Land- und Forstwirtschaftdar. In jedem Bundesland besteht eine Landwirtschaftskammer. Die gesamtösterreichischen Aufgaben werden von der als Verein organisierten Präsidentenkonferenzder Landwirtschaftskammern Österreichs in Wien wahrgenommen. Die Landwirtschaftskammern sind auf landesgesetzlicher Basis begründet. Als Vereine organisiert sind sowohl der Österreichische Gewerkschaftsbund als auch freie Unternehmervereinigungen; unter diesen kommt der Vereinigung Österreichischer Industrieller besondere Bedeutung zu. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) umfaßt 15 Einzelgewerkschaften. Der ÖGB ist vor allem Kollektivvertragspartner im Bereich der Lohnpolitik. Im übrigen arbeiten die Gewerkschaften eng mit den Arbeiterkammern zusammen. Österreich weist einen sehr hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad (Anteil der gewerkschaftlich Organisierten an den gesamten Arbeitnehmern) auf. Die Vereinigung Österreichischer Industrieller (Industriellenvereinigung – VÖI) stellt einen Zusammenschluß von Unternehmungen der österreichischen Industrie auf Vereinsgrundlage dar. Die lndustriellenvereinigung vertritt allgemeine und besondere industrielle Interessen der österreichischen Industrie, dies weitgehend in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich bzw. deren Industriesektion und Fachverbände. In der * Sozialpartnerschaft arbeiten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eng zusammen.

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