Erklärung der Vorschusszinsen

Als „Vorschusszinsen“ wird der Betrag bezeichnet, der berechnet wird, wenn von einem gebundenen (=festgelegten) Sparguthaben vor der vereinbarten Fälligkeit Geld verfügt wird. Täglich fällige Sparguthaben werden in Österreich ohne Berechnung von Vorschusszinsen ausgezahlt.
Die Berechnung erfolgt mit 0,1% auf die noch fehlenden Monate bis zur Fälligkeit.
Vor der Festlegung von Geldern auf gebundenen Sparkonten sollte also immer überlegt werden, ob das Geld wirklich für die gesamte Festlegungsfrist auf dem Konto verbleiben kann. Um die Berechnung von Vorschusszinsen zu vermeiden, sollte ein gewisser Betrag auf einem täglich fälligen Sparkonto angelegt werden, auch wenn man die uneingeschränkte Verfügbarkeit mit niedrigeren Zinsen „erkauft“.
Außerdem verlängert sich in Österreich eine gebundene Einlage in der Regel um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn der Betrag bei Fälligkeit nicht verfügt wird. Bei Einzahlungen während der Bindungsfrist beginnt die Frist mit jeder Einzahlung neu zu laufen.
Vor der Vereinbarung einer Festlegungsfrist sollte also genau überlegt werden, ob und welcher Betrag wie lange entbehrt werden kann.
Folgendes Beispiel erläutert die Situation der Vorschusszinsen:
10.000 Euro werden auf 12 Monate festgelegt zu einem Zinssatz von 4%. Damit bekäme der Sparer nach den 12 Monaten 400 Euro Zinsen. Hebt er nach 6 Monaten den vollen Betrag ab, so fallen Vorschusszinsen an nach folgender Rechnung: 10.000 x 0,1% x 6 Monate = 60 Euro. Guthabenzinsen für das halbe Jahr betragen 200 Euro, ausgezahlt werden aber nur 140 Euro wegen der Vorschusszinsen.

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