ist ein Finanzplan für eine bestimmte Zeitperiode. In einem Budget werden die voraussichtlichen Einnahmen den vorhersehbaren Ausgaben gegenübergestellt. Wir unterscheiden Budgets privater und öffentlicher Haushalte. In diesem Sinn wird von Budgets vor allem des Staates, in Bundesländern des Bundes und der Länder gesprochen, ferner von Gemeindebudgets. Dazu kommen weiters die Budgets der Interessenvertretungen, der Sozialversicherungsinstitute sowie verschiedene öffentliche Fonds.
Der Bundesvoranschlag für den Staatshaushalt ist laut Verfassung von der Bundesregierung spätestens zehn Wochen vor Ablauf eines Finanzjahres (in Österreich entspricht das Finanzjahr dem Kalenderjahr) dem Nationalrat vorzulegen. Der Nationalrat allein beschließt über Genehmigung oder Ablehnung des Budgets (Budgethoheit des Nationalrates). In diesem Punkt besteht kein Einspruchsrecht durch den
Bundesrat. Auch der Rechnungsabschluß (Abrechnung über tatsächliche Einnahmen und Ausgaben nach Abschluß des Finanzjahres) ist vom Nationalrat zu genehmigen.
Die ständige Ausweitung der öffentlichen Aufgaben infolge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung führt zu steigenden öffentlichen Ausgaben. Die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben erfordert daher steigende Einnahmen der öffentlichen Hand (öffentliche Hand nennt man die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften).
Die politischen Aufgaben des Staatshaushaltes ergeben sich zunächst aus dem Regierungsprograrnm, dann im einzelnen aus den Zielsetzungen, die im Entwurf des Bundesvoranschlages enthalten sind. Wirtschaftspolitisch gesehen kommt dem Staatshaushalt eine entscheidende Bedeutung für die Konjunktursteuerung und die gesamte wirtschaftliche Entwicklung zu. Finanzpolitisch gesehen geht es um eine Abstimmung zwischen den Bedürfnissen und den zu ihrer Befriedigung verfügbaren Finanzierungsmitteln. Als Budgetgrundsätze bezeichnet man folgende Richtlinien:
Vollständigkeit (der Haushaltsplan soll alle Ausgaben und Einnahmen ausweisen); Klarheit und Übersichtlichkeit (Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ihrer Herkunft und ihrem Zweck);
Genauigkeit (die Schätzung der zukünftigen Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen soll möglichst genau erfolgen). Eine im vorhinein durchgeführte Zweckbindung von Einnahmen (z. B. Kraftfahrzeugsteuer) bedeutet, daß staatliche Mittel nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Straßenbau). Solche Bindungen schränken die Freiheit der jeweiligen Regierung bei der Budgeterstellung ein. Grundsätzlich sollen daher Einnahmen von Bindungen möglichst frei sein.
Anderseits stellen solche Zweckbindungen eine steuerpsychologisch nicht unwichtige Verbindung zwischen dem Steuerzahler und der Mittelverwendung her, insbesondere wenn sie zur Verwendung der Verbesserung der Infrastruktur dienen und damit der Verwendung zu anderen, unzweckmäßigen
Ausgabenalternativen (z. B. wettbewerbs und strukturverzerrenden Subventionen) entzogen werden.
In Österreich weist das Staatsbudget einen hohen Anteil an vorgegebenen, feststehenden Ausgaben aus (insbesondere Personalkosten, gesetzlich festgelegte Subventionen). Der jeweiligen Regierung verbleibt daher bei der Budgeterstellung nur ein geringer Spielraum. Die praktische Abwicklung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Budget nennt man Budgetablauf. Er umfaßt die Vorbereitung des Budgets, die Einbringung und Beschlußfassung im Nationalrat, Vollziehung durch die Verwaltung
und Kontrolle durch den Rechnungshof.
Die Vorbereitung des Budgets erfolgt durch die Regierung, die Beschlußfassung nach eingehender Prüfung und eventuellen Abänderungen obliegt dem Nationalrat. Nach Annahme des Budgets durch den Nationalrat und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Budgetgesetz als »Bundesfinanzgesetz« für das Jahr … im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofes wird der Rechnungsabschluß nach Ablauf eines Finanzjahres dem Parlament vorgelegt. Mit der Genehmigung des Rechnungsabschlusses (Entlastung der Regierung) ist der Budgetablauf geschlossen. Bei der »klassischen Budgetpolitik wird ein ausgeglichenes Budget ngestrebt. Das heißt, Einnahmen und Ausgaben sollen sich die Waage halten. Da sich bei schlechter
Konjunkturlage die Einnahmen verringern, wirkt diese Budgetpolitik prozyklisch. Das bedeutet: Die wirtschaftliche Situation verschlechtert sich in einem solchen Fall weiter, weil der Staat als bedeutender Auftraggeber der Wirtschaft seine Ausgaben wegen der geringeren Einnahmen einschränkt.
Die moderne Budgetpolitik ist eine »antizyklische oder kompensatorische« Budgetpolitik, die versucht, mit Hilfe 1 des Budgets den Konjunkturzyklen der Wirtschaft aktiv entgegenzuwirken. Ihr liegt die Idee zugrunde, in Perioden der Hochkonjunktur Einnahmen des Staates stillzulegen, um eine Konjunkturüberhitzung zu vermeiden. In Krisenzeiten der Wirtschaft sollen die Staatsausgaben teilweise
durch eine Verwendung dieser Rücklagen oder eine Vergrößerung der Staatsschuld ausgeweitet werden (deficit spending), um eine Einschränkung der Nachfrage zu vermeiden oder sogar zusätzliche Anreize für die wirtschaftliche Belebung zu geben. Bei einer Überdosierung des Budgetdefizites (Finanzierung der durch Einnahmen ungedeckten Ausgaben durch Aufnahme von Krediten oder Anleihen) oder einer falschen Terminierung (z. B. schon während der Hochkonjunktur) besteht die Gefahr einer Budgetinflation (+ Inflation); weiters ist zu erwarten, daß die zusätzlich geschaffenen
Einkommen zumindest weitgehend zu erhöhten Importen und vermehrten Auslandsreisen führen und
damit die Leistungsbilanz verschlechtern (+ Zahlungsbilanz).
Eine zu kurzfristige Orientierung der budgetpolitischen Entscheidung bringt die Gefahr mit sich, daß vor allem neu auftretende Bedürfnisse zu wenig berücksichtigt werden. In diesem Sinn hat vor allem der Beirat für Wirtschafts- und
Sozialfragen (+ Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen) sich schon vor längerer Zeit für eine mittelfristige Budgetkonzeption ausgesprochen. Mehrjährige Budgetvorschauen dienen einer besseren Information der Regierungsstellen und der Wirtschaft über die künftige Entwicklung des Staatshaushaltes.