Europäische Union, Die vier Freiheiten

sind Grundsäulen der Verträge von Rom, endgültig umgesetzt im Rahmen des europäischen Binnenmarktes. Freizügigkeit für Arbeitnehmer, die wie Inländer zu behandeln sind (»lnländergleichbehandlung«), also gleiche Rechte und Pflichten wie die Bewohner des jeweiligen EU-Landes haben; Niederlassungsfreiheit für Unternehmer und Unternehmen; Freiheit des Kapitalverkehrs (keine Devisenbewirtschaftung, außer in Sondersituationen) und Freiheit des Personenverkehrs (keine Einschränkungen, etwa durch Visa). Eigentlich sollte der freie Personenverkehr auch durch eine Abschaffung aller Grenzkontrollen nach außen dokumentiert sein. Hiezu wurde das Schengener Abkommen von Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten geschlossen, dem auch weitere EU-Staaten beigetreten sind. Sowohl technische Probleme (unterschiedliche Fahndungscomputersysteme u.ä.) als auch politische Schwierigkeiten (Drogenbekämpfung, Kriminalitätsbekämpfung) verhinderten bis jetzt die lückenlose Durchsetzung dieses
Grundsatzes.

Dennoch sind schon heute Grenzen zwischen den Staaten der EU sehr »offen«; Grenzkontrollen im
traditionellen Sinn finden oft nur mehr stichprobenweise statt.

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