Bildung (Weiterbildung und Fortbildung)

als Wissen zur Lebensbewältigung ist für jeden Menschen notwendig. Die Bildungserfordernisse sind unterschiedlich nach den einzelnen Lebensbereichen, nach persönlichen Begabungen und nicht zuletzt nach dem gewählten Beruf. Entscheidend ist, daß an jeden Menschen immer neue Aufgaben der persönlichen Weiterbildung herantreten. Auch für die Wirtschaft wird eine vermehrte Bildung immer
wichtiger. In diesem Sinn bemüht sich die Bildungspolitik um eine Erhöhung und Verbesserung des Bildungsniveaus auch für wirtschaftliche Berufe. In den Entwicklungsländern treten uns die ungünstigen wirtschaftlichen Auswirkungen eines unzureichenden Bildungsniveaus deutlich vor Augen.

Neben der durch die Elementarschulen vermittelten Grundbildung sind in einer modernen Industriegesellschaft weitergehende Bildung und Ausbildung notwendig. Die Wirtschaft selbst bietet das bewährte System der Lehrlingsausbildung (duale Ausbildung): Die Lehrlinge werden im Betrieb (je nach Lehrberuf zwischen 2 und 4 Jahren Lehrzeitdauer) ausgebildet und erhalten einen begleitenden Berufsschulunterricht.

Die Lehrzeit endet mit einer Lehrabschlußprüfung. Das Berufsausbildungsgesetz (1969) regelt die wichtigsten Fragen der Lehrlingsausbildung. Mit der Meisterprüfung (zu der auch eine Unternehmerprüfung zählt) wird die Berufsausbildung vor allem im Handwerk abgeschlossen und das Recht zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erlangt. Daneben gibt es auch Werkmeisterprüfungen, die besonders in der Industrie große Bedeutung besitzen. Auf den Elementarschulen bauen verschiedene höhere und mittlere Schulen für jene auf, die nach der Schulpflicht keine Lehrlingsausbildung absolvieren wollen. Die berufsbildenden mittleren Schulen führen zu einem dem Lehrabschluß vergleichbaren Niveau, die berufsbildenden höheren Schulen bieten neben der Matura (Hochschulberechtigung) auch verschiedenste Berufsberechtigungen. Es gibt Schulen mit technisch-gewerblichen, kaufmännischen,
touristischen etc. Schwerpunkten. Der Abschluß des ersten (schulischen) Bildungsweges kann auch von Berufstätigen erreicht werden (zweiter Bildungsweg: Schulen für Berufstätige). Auch eine Lehrabschlußprüfung kann ausnahmsweise ohne Lehrzeit bei Berufserfahrung abgelegt werden.

1993 wurde ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Fachhochschul-Studien vom Nationalrat verabschiedet. »Fachhochschulen« (oder als kleinere Einheiten »Fachhochschul-Studiengänge«) können aufgrund dieses Bundesgesetzes eingerichtet werden. 1994 werden solche Fachhochschul-Studiengänge unter anderem in Wien, Wr. Neustadt und Dornbirn beginnen. Schwerpunkte sind derzeit
vor allem technische Ausbildungen (z. B. Automatisierungstechnik) oder aber der Tourismus.
Universitäten verbinden Forschung und Lehre. Es gibt u.a. technische, wirtschaftliche, juristische Studien, die für die spätere Tätigkeit in der Wirtschaft vorbereiten Weiterbildung wird immer notwendiger. Der Ausspruch „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ hat längst seine Gültigkeit verloren! Weiterbildungsangebote bieten vor allem die Wirtschaft (die Betriebe selbst) bzw.
dievon derwirtschaftgetragenen Weiterbildungseinrichtungen (WIFls = Wirtschaftsförderungsinstitute). Die Forderung nach permanenter Weiterbildung (education permanente) ist eine Forderung an die moderne Bildungspolitik.

Mit den „WIFI-Fachakademien“ haben die Wirtschaftsförderungsinstitute eine wichtige Brücke zwischen der Lehrlingsausbildung (Lehrabschlußprüfung) und dem Hochschulzugang für Absolventen solcher Ausbildungen geschaffen. Ein dreijähriger berufsbegleitender Bildungsgang vermittelt höhere fachliche Qualifikation, aber auch Studienberechtigung.

Hinterlassen Sie eine Antwort