Einkommensverteilung

ist die Aufteilung des Volkseinkommens (Nationalprodukt) auf die Produktionsfaktoren bzw. auf die im Wirtschaftsprozeß tätigen Personen (personelle Einkommensverteilung). Die Art der Berechnung des Volkseinkommens ermöglicht nur die Aufteilung auf die Produktionsfaktoren, d. h. es können daraus nur Aussagen über die funktionelle Einkommensverteilung abgeleitet werden. Bei der personellen Einkommensverteilung muß berücksichtigt werden, daß einzelne Personen sowohl Einkommen aus
unselbständiger Tätigkeit wie aus Gewinneinkommen (etwa aus Spareinlagen) haben. Die unmittelbar im Wirtschaftsprozeß (auf dem Markt) erzielten Einkommen (Bruttolöhne, Gewinne) werden unter sozialen Aspekten bzw. zwecks Deckung von Gemeinschaftsbedürfnissen einem Ausgleich unterworfen (Umverteilung).

In Österreich kommt infolge des hohen Ausmaßes an sozialen Leistungen der sozialen Sicherheit eine besondere Bedeutung zu; in diesem Sinne ist eine sehr hohe Umverteilungsquote gegeben. Dies bedingt hohe Abzüge von den Einkommen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen. In diesem Sinne
ergeben sich im marktwirtschaftlichen System gewisse Grenzen für Umverteilungsmaßnahmen. Auf jeden Fall müssen Wirtschafts- und Sozialpolitik bestmöglich koordiniert werden.

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