Außenhandel

umfaßt alle wirtschaftlichen Beziehungen, insbesondere den Güteraustausch, zwischen verschiedenen Volkswirtschaften. Vom Binnenhandel unterscheidet sich der Außenhandel dadurch, daß er politische Grenzen überschreitet und deshalb der Einflußnahme der Wirtschaftspolitik der einzelnen Staaten ausgesetzt ist. Auf den internationalen Märkten herrscht im allgemeinen ein härterer Wettbewerb.
Sprachproblerne und räumliche Differenzierung erschweren die Marktbeobachtung; dazu kommen unterschiedliche Währungen, Rechtsordnungen und Verbrauchergewohnheiten. Besonders problematisch ist die starke Abhängigkeit von politischen Entwicklungen, ein besonderes Problem bilden die großen Entfernungen und die,dadurch bedingten Transportkosten. Außenhandel entwickelt sich unterschiedlich, je nach der gegebenen Wirtschaftsordnung eines Staates. Grundsätzlich werden in diesem Sinn je nach Marktwirtschaft oder Zentralverwaltungswirtschaft zwei Grundformen unterschieden:

Der Außenhandel in zentral gelenkten Wirtschaften wird über staatliche Stellen abgewickelt (Außenhandelsmonopole). Früher fand man solche Außenhandelsmonopole typischerweise in den kommunistischen Staaten, heute nach wie vor in vielen Entwicklungsländern. Der marktwirtschaftlichen Ordnung (z. B. Westeuropa, USA) entspricht hingegen, daß auch in der Außenwirtschaft die Entscheidungen durch die beteiligten Handelspartner (Importeure, Exporteure, Banken, Konsumenten) selbst getroffen werden. Prinzip dieser freien marktwirtschaftlichen Ordnung ist das Bestreben, die staatlichen Einflüsse möglichst gering zu halten. Zu den staatlichen Eingriffen in den Außenhandel gehören vor allem die Zölle sowie Kontingente (mengenmäßige Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen).
Hohe Zölle und insbesondere die Einführung von Kontingenten dienen zur Durchsetzung einer protektionistischen Außenwirtschaftspolitik (Protektionismus), die die eigene Produktion vor ausländischen Einflüssen abschirmen will.

Im Gegensatz dazu steht eine Außenwirtschaftspolitik der Liberalisierung, die von der Erkenntnis ausgeht, daß ein intensiver weltwirtschaftlicher Austausch von Gütern und Dienstleistungen letztlich allen Beteiligten Vorteile bringt. Allerdings ist eine der Voraussetzungen auch eine vergleichbare
Kostenstruktur der am Außenhandel beteiligten ~ Staaten, was insbesondere im Verkehr mit den Entwicklungsländern Schwierigkeiten bringt (Industriestaaten = Hochlohnländer, Entwicklungsländer = Niedriglohnländer). Auch Dumpingmethoden, also Verkauf unter den eigenen Kosten, um Exporterlöse zu erzielen, führen zur Schädigung des Außenhandels. Zum Schutz gegen solche Praktiken hat auch Österreich ein Antidumpinggesetz erlassen. lnfolge der starken internationalen Arbeitsteilung ist kein
Staat in der Lage, alle benötigten Güter selbst in ausreichendem Umfang zu erzeugen. Die technische Entwicklung bringt es mit sich, daß die außenwirtschaftlichen Verflechtungen immer mehr zunehmen. Die in weiten Bereichen notwendige Massenproduktion führt zur Erzeugung von mehr Gütern als am heimischen Markt erforderlich sind. Dadurch steigt der Anteil der Ausfuhr (Export). Viele Staaten versuchen durch ein umfassendes System einer Außenhandelsförderung die Exporttätigkeit anzuregen,
denn Export ist der Motor der gesamten Wirtschaft. Er fördert die Beschäftigung, belebt die Investitionstätigkeit und bringt Deviseneinnahmen, die für die Einfuhr von Waren notwendig sind. Industriestaaten sind vor allem auf die Rohstoffeinfuhr angewiesen, vielfach auch auf die Einfuhr
von Lebensmitteln. Agrarländer wieder benötigen die Einfuhr von Maschinen und anderen technischen Artikeln (Import). Kleinere Länder wie Österreich haben eine hohe Exportintensität. Österreich fördert seinen Außenhandel durch ein weitverzweigtes Netz von Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich, welche den Unternehmungen in Fragen des Exports und Imports sowie mit Informationen
zur direkten Unterstützung zur Verfügung stehen. Die Außenhandelsstellen informieren auch laufend
über die Entwicklung auf ausländischen Märkten und die gegebenen Absatzchancen für österreichische Erzeugnisse. Der Außenhandel kann bilateral, also zwischen zwei Ländern, oder multilateral, das heißt, zwischen mehreren Ländern, abgewickelt werden. Für einen multilateralen Außenhandel sind als wesentliche Voraussetzungen anzusehen, daß die Währungen der beteiligten Länder konvertibel
(austauschbar) sind. + Wechselkurs. Zur Regelung der Außenhandelsbeziehungen dienen Handelsverträge. Früher wurden solche Verträge zumeist nur zwischen zwei Staaten abgeschlossen. Heute nehmen internationale Vereinbarungen, an denen mehrere Staaten beteiligt sind, an Bedeutung zu. So hat sich das + GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) die Liberalisierung des Außenhandels (Befreiung von Außenhandelsbeschränkungen) zum Ziel gesetzt. Der Abbau mengenmäßiger Beschränkungen, der Abbau von Zöllen, aber auch Integrationsverträge
(+ Integration) sind dabei besonders bedeutsam. Durch eine intensive internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Außenhandels soll allen beteiligten Staaten ein größtmöglicher Wohlstand gesichert werden. Das früher von einzelnen Staaten angestrebte Ziel der wirtschaftlichen Selbstgenügsamkeit (Autarkie) wird heute selbst von den größten Staaten (USA, China, Indien, GUS) nicht mehr angestrebt.
Im Welthandel treten immer mehr die Ungleichgewichte zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungsländern hervor (»Nord-Süd-Gefälle«). Die Vereinten Nationen bemühen sich seit langem um eine neue Weltwirtschaftsordnung. Welthandelskonferenzen versuchten, zu einer Stabilisierung wichtiger Rohstoffpreise beizutragen. Inwieweit das neue GATT-Abkommen geradedie besonderen Probleme der Entwicklungsländer lösen kann, bleibt abzuwarten.

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