Die Legitimierung ist nichts anderes als die Identitätsprüfung einer Person. Diese ist durch die Teilnahme der Person am Zahlungsverkehr wichtig. Sie trägt nämlich dazu bei, dass Zahlungen nicht auf fingierte Konten gelangen, wodurch ein Schaden entstehen könnte.
Der Nachweis wird durch Vorlage eines amtlichen Lichtbild-Ausweises mit Unterschrift (Reisepass, Führerschein) erbracht. Dieser Ausweis muss von einer Behörde (wie z. B. Ministerium, Polizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft, …) ausgestellt.
Früher war es erlaubt als Legitimierung auch „persönlich bekannt“ zu schreiben. Diese Handlungsweise ist aber laut BWG nicht mehr erlaubt!
Bei der Legitimierung werden folgende Daten festgehalten:
- Bezeichnung der Urkunde (Führerschein, Reisepass, …)
- Nummer der Urkunde bzw. Aktenzahl
- Aussteller (welche Behörde)
- Ort und Datum der Ausstellung
Ungeeignet ist für eine Legitimation z. B. folgende Dokumente:
- Monatskarten von ÖBB, Wiener Linien, …
- Mitgliedskarten von Vereinen
- Ausweise privater Organisationen
- KFZ-Zulassungsscheine
- Geburtsurkunde
- Tauschein
- Meldezettel
- …