Ab 1.11.2009 beginnt ein neues Zeitalter im Bankbereich, denn dann gehen EU-Überweisungen noch schneller, denn innerhalb von einem Tag (ja genau, nur 1 Tag!) wird die Überweisung schon beim Empfänger angekommen sein und dieser kann über diese dann bereits verfügen. Damit sind die Banken endlich auch im digitalen Zeitalter angekommen und machen durch diese Zurückhaltung in Zukunft keine satten Zinsgewinne mehr.
Bisher hat eine Überweisung innerhalb der EU maximal 5 Tage dauern dürfen, nun eben eine Reduzierung auf nur 1 Tag (gilt aber ausschließlich für EURO-Beträge!). Bis 1.1.2012 gibt es noch eine Art Galgenfrist für die Banken, denn wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht so weit sind, so kann eine Überweisung auch noch bis zu 3 Tage dauern. Mal sehen, ob die Banken dieses Schlupfloch die nächsten 2 Jahre nutzen werden – zu erwarten ist es wohl.
Für die Konsumeten und Unternehmen ist diese Errungenschaft der EU natürlich ein großer Vorteil, denn damit ist viel Geld schneller verfügbar und auch Bankprodukte unserer EU-Nachbarn werden dadurch interessanter. Viele Österreicher nutzen z. B. schon das kostenlose Girokonto der DKB (inklusive Visa-Kreditkarte) oder ein Sparprodukt der Amsterdamer Trade Bank. Solche Möglichkeiten, die im Moment noch eher exotisch sind, wird es in Zukunft vermehrt geben und der Wettbewerb innerhalb der EU wird damit weiter und stetig zunehmen, das ist gut so!
Wieso hat dan die Überweisung von der Raiffeisen auf Sparkasse Konto 5 Tage gedauert???
Also ich sag mal Papier is geduldig und wenn sich die Banken nicht daran halten is denen auch egal, sie bezahlen ja keine Strafe
oh doch… leider gibts ja die Übergangsfrist bis 2012, bis dahin müssen es alle Banken auch tatsächlcih schaffen – sonst gibts haue vom Konsumentenschutz.
Na da bin ich ja gespannt. Ich hungere im Augenblick wegen Kreditkartenverlust und absoluter Pleite, bis meine Überweisung hier in England eingetroffen ist. Mann sieht, die EU kann Leben retten. Kann. Abwarten.
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht erhalte ich hier trotzdem noch eine Antwort 😉
Gilt diese Richtlinie eigentlich auch für Überweisungen z.Bsp. von einem Girokonto auf ein Kreditkartenkonto?
In dem Richtlinientext wird der Begriff „Zahlungskonto“ verwendet.