Zusatzverdienst in der Pension

Wie wird ein Zusatzverdienst in der Pension steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt und was muss berücksichtigt werden?

Das Rentenalter ist erreicht. Nun wird zum Lebensunterhalt eine Pension bezogen. Doch nicht immer reicht diese, um den normalen Lebens Standard zu erhalten. Ein Hinzuverdienen durch eine Beschäftigung ist daher manchmal unumgänglich.
Bei einer normalen Alterspension, also bei Erreichung des Rentenalters, ist der dazuverdienst unbegrenzt. Auch wenn bis zur Altersgrenze eine vorzeitige Pension gezahlt wird, ist ein Zuverdienst möglich.

Bei der Alterspension, die vorzeitig aufgrund einer langen Versicherungsdauer gezahlt wird, ist ein Zuverdienst nur auf geringfügiger Basis möglich. Bei dieser Vorrausetzung ist eine Kürzung der Pension nicht gefährdet. Das gilt auch für eine Pension für Schwerarbeiter und Nachtarbeiter. Aber aufgepasst, sobald diese geringfügige Grenze überschritten wird, kann es den Verlust der Pension bedeuten, solange der Erwerb ausgeführt wird.
Der Betrag einer geringfügigen Beschäftigung darf den Betrag von 374,02 Euro eines Kalendermonates nicht überschreiten.
Diese Bestimmung gilt auch für eine Erwerbstätigkeit auf selbstständiger Basis.

Einen Beitrag zur Sozialversicherung muss gezahlt werden, wenn die Grenze der Geringfügigkeit überschritten wird. Diese Abgaben werden dann vom Lohn abgezogen.
Bis zu dem Betrag von 374,02 Euro müssen keine Sozialabgaben getätigt werden.

Die Steuerfrage muss natürlich auch geklärt werden. Ab welchem Betrag sind Steuern zu zahlen?
Errechnet werden die Steuern aus dem Bruttojahreseinkommen der Pension und dem geringfügigen Verdienst. Krankenversicherung wird von der Summe abgezogen.
Bleibt das Jahreseinkommen unter 12.096,- Euro, werden keine Steuern gefordert. Sobald diese Grenze in verschiedenen Beträgen überschritten wird, verlangt das Finanzamt vom Zuverdienst 36,5% bis 43,2%. Bevor also eine Nebenbeschäftigung angestrebt wird und die Pension nicht gefährdet sein soll, informieren Sie sich online auf folgender Seite:

Weitere interessante Informationen findet man auch auf der Homepage der Tiroler AK unter http://www.ak-tirol.com/online/dazuverdienen-in-der-pension-30921.html

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