Hacklerregelung 2013

Das Wort „Hackler“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Schwerarbeiter. Um eine Einigung in der politischen Diskussion zu erzielen, war es demgegenüber notwendig, die Hacklerregelung für zwei Pensionsarten anzuwenden. Dementsprechend unterfallen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter der Regelung. Mithin könne auch Angestellte Ansprüche für ihre Pension geltend machen. Besonders die Definition des Schwerarbeiters beherrscht die Diskussion um die oftmals kritisierte Hacklerregelung. Es verwundert demnach nicht, dass ihr keine weitreichende Zukunft mehr eingeräumt wird. Allerdings soll die Pensionsform nicht abrupt auslaufen, stattdessen zunächst einige Veränderungen erfahren. Diesbezüglich entfällt ab 2013 die Möglichkeit, bereits mit 60 Jahren ohne Abschläge in Frühpension zu gehen, obgleich die Beiträge 40 beziehungsweise 45 Jahre eingezahlt wurden. Viele namhafte Wirtschaftsexperten sehen in diesem Schlupfloch gleichsam die Schwachstelle der Hacklerregelung. Durch das frühzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verändern sich die Pensionen der übrigen Bevölkerung deutlich, da die Frühpensionäre keine Steuer- und Sozialabgaben leisten. Weiterhin keine Abschläge zahlen diejenigen Personen, die ihre Pensionsansprüche bis zum 31.12.2013 geltend machen können.

Hacklerregelung ab 2014

Ab dem 01.01.2014 werden Abschläge auf das erhöhte Anfallsalter ermittelt. Auch wenn die Hacklerregelung durch das Ausscheiden pensionsberechtigter Mitarbeiter gerade jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive bietet, wird sie mithin schleichend nach Vollendung des Jahres 2013 auslaufen.

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