Geringfügig beschäftigt

Geringfügig beschäftigt – was ist das? Eine Person ist geringfügig beschäftigt, welche bei einer regelmäßigen Beschäftigung nicht mehr als 366,33 Euro (Stand 2010) verdient bzw. wer bei einer fallweisenden Beschäftigung pro Tag nicht mehr als durchschnittlich 28,13 Euro verdient. Das Dienstverhältnis muss bei einer geringfügig Beschäftigung für zumindest einen Monat bzw. für unbestimmte Zeit. Wer auf diese Art und Weise beschäftigt ist, hat daraus einige Rechte und Pflichten zu erfüllen. Hier ein paar Fakten dazu:

Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Natur

Sie haben genauso wie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf

  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Pflegefreistellung
  • Abfertigung
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten

Diese Regelung über die Arbeitszeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stattfinden. Später kann diese Arbeitszeit nicht einseitig geändert werden. Jede Änderung der Arbeitszeit hat schriftlich zu erfolgen. Wenn ein Arbeitstag ein Feiertag ist, so erhält der geringfügig Beschäftigte für diesen Tag Entgelt (=Feiertagsentgelt).

Die Sozialversicherung von geringfügig Beschäftigten – wie ist man versichert?

Auch wenn man nur geringfügig beschäftigt ist, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der lokalen Gebietskrankenkasse (GKK) anmelden. Der Arbeitgeber hat dafür auch Beiträge zu entrichten. In der Regel lediglich die Unfallversicherung. Wenn jemand mehr als 366,33 Euro erhält, so muss dieser verpflichtend sozialversichert werden bzw. selbst die Versicherungen bezahlen. Man kann sich aber auch freiwillig versichern. Hier hat man dann Anspruch auf ein Krankengeld in der Höhe von täglichen 4,38 Euro bzw. ein Wochengeld von 7,91 Euro. Die Kosten für die Selbstversicherung betrag 51,68 Euro im Monat.

Eine Arbeitslosenversicherung ist jedoch nicht möglich für geringfügig Beschäftigte!

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