Bei einer geringfügigen Beschäftigung in Österreich darf das jährliche Einkommen den monatlichen Betrag von 374,02 Euro (Stand: 1. Jänner 2011) nicht überschreiten. Bei Dienstverhältnissen, die weniger als ein Monat dauern, liegt die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2011 bei 28,72 Euro pro Arbeitstag. Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Pflegefreistellung, Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungsgründen (z.B. Krankenstand), Abfertigung und das in den meisten Kollektivverträgen festgelegte Weihnachts- und Urlaubsgeld. Bei einer geringfügigen Anstellung wird der/die Dienstnehmer/in unfallversichert. Der/die Dienstgeber/in meldet geringfügige Arbeitnehmer/innen bei einer Gebietskrankenkasse an. Geringfügig Beschäftigte können sich zusätzlich bei einer Gebietskrankenkasse kranken- und pensionsversichern (52,78 Euro pro Monat; Stand: 2011). Arbeitslosenversicherung können geringfügig Beschäftigte weder durch den/die Dienstgeber/in noch durch eigenen Beitrag erwerben. Hinsichtlich der Arbeitszeit müssen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen Vereinbarungen treffen, die einseitig nicht zu ändern sind. Es ist durchaus empfehlenswert, die Vereinbarungen über die Arbeitszeit schriftlich festzulegen, beispielsweise in Form eines Dienstzettels, der von dem/der Dienstgeber/in ausgestellt wird. Die Kündigungsfrist ist auch bei einer geringfügigen Beschäftigung geregelt. Liegt die wöchentliche Arbeitszeit unter 8 Stunden, so gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Bei einer Beschäftigung von 8 Wochenstunden, ist die Kündigungsfrist für Angestellte einzuhalten. Mehrfach geringfügig Beschäftigte, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, haben Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld. Darüber hinaus sind sie in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert und müssen Versicherungsbeiträge leisten. Bei der Übersteigung der Geringfügigkeitsgrenze sind Arbeitnehmer/innen verpflichtend voll sozialversichert.
Geringfügig beschäftigt: Welche Rechte hat man, wenn man geringfügig beschäftigt ist und wie viel darf man hier verdienen?
Hallo!
Zur Zeit beziehe ich Arbeitslosengeld und es ist mir im August und September eine geringfügige Beschäftigung als Stubenmädchen angeboten worden, die ich angenommen habe.
Die Geringfügigkeitsgrenze im Monat ist mir verständlich, jedoch komme ich mit dem Tagsatz von 28 €… nicht klar.
Ich bin 2 Tage ( a 6Std) in der Woche für insg. 12 Stunden/Woche angemeldet.
Ich muss aber je nach Bedarf arbeiten .
So könnte es sein heute4 Std morgen nur 3 Std und Übermorgen 5 Std. Aber die wöchentlichen Std von 12 werden nicht überschritten.
Meine Fragen lauten:
1) Überschreite ich hier meine Geringfügigkeit?
2) Muss mich mein Dienstgeber 5 Tage in der Woche mit insg. 12 Wochenstunden anmelden?
Kann ich zwei mal die Woche 6 Std arbeiten ohne die Grenzen zu verletzten.
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
meine frau ist in pension u.verdiend 250E im monat geringfügig zu ihrer pension dazu muß sie dafür steuer bezahlen ?bekommt aber kein weihnachtsgeld oder uhrlaubsgeld ,was für rechte hat sie.