Arbeitslosengeld als Beihilfe für Arbeitslose

In Österreich steht das Arbeitslosengeld jedem Arbeitssuchenden zu, der vor der Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds für eine bestimmte Zeitspanne einer Beschäftigung nach gegangen ist, die eine Arbeitslosenversicherung benötigt. Ebensü mossen die Voraussetzungen für die Arbeitswilligkeit, die Arbeitslosigkeit und die Arbeitsfähigkeit gegeben sein. Wenn alle Voraussetzungen einmal erfüllt sind, so erhält man das Arbeitslosengeld, damit die Existenz gesichert ist und die Zeit, bis man einen neuen Job gefunden hat, sicher überbrückt werden kann. Man kann in Österreich das Arbeitslosengeld nur mit einer persnlichen Absprache beim sterreichischen Arbeitsmarktservice beantragen.

Wird der Antrag auf das Arbeitslosengeld bis zum 30. Juni in einem Kalenderjahr gestellt, so wird mehreres zur Berechnung von diesem herangezogen, wie zum Beispiel das sozialversicherungspflichte Bruttoeinkommen und die Sonerzahlungen des vorletzten Kalenderjahres. Wird dieser Antrag auf das Arbeitslosengeld jedoch erst nach dem 30. Juni in einem Kalenderjahr gestellt, dann gilt das oben genannte, bezieht sich aber auf das letzte Jahr. Kündigt man sein DIenstverhältnis oder verliert es durch Eigenverschulden, so kann man in der Regel erst vier Wochen später sein Arbeitslosengeld erhalten. Dies beeinflusst dennoch allerdings nicht die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld selbst wird wie bei den meisten anderen Einkommensarten auch jeden Monat am Ende ausbezahlt. Das hat der österreichische Gesetzgeber geregelt. Meist ist eine Überprüfung dessen somit auch nur im Nachhinein möglich. Bei weiteren Fragen hilft der Arbeitsmarktservice weiter.

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