Welche Kosten entstehen, wenn man einen Ansparvertrag in Österreich auflösen möchte vor Ablauf?
Bausparen erfreut sich in der Bevölkerung nach wie vor großer Beliebtheit und ist bei Einhaltung gewisser Grundsätze sicherlich auch eine attraktive Sparanlage. Nicht nur die Zinserträge, sondern auch die staatliche Prämie lassen das Guthaben eines Vertrages innerhalb der mit der Bausparkasse vereinbarten Laufzeit auf eine ganze nette Summe anwachsen.
Frühestens nach 6 Jahren endet die sogenannte gesetzliche Bindungsfrist und viele Bausparer lassen sich nach dieser Zeit Ihr Guthaben zuzüglich Zinsen und staatlicher Prämie auszahlen.
Was aber passiert wenn vorzeitig auf das Kapital zurückgegriffen werden muss weil die wirtschaftliche Lage, bedingt durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, oder andere widrige Umstände es nicht anders zulassen ???
Grundsätzlich ist dann selbstverständlich auch eine sofortige Kündigung möglich.
Allerdings heißt es hier aufpassen!
Wenn der Bausparvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist gekündigt wird spricht man von “ vorzeitiger Kündigung“ Dies hat zur Folge, dass die schon gewährte und aufgelaufene staatliche Prämie wegfällt, die Zinserträge werden auf 0,5 – 1% zurückgerechnet, es wird ein Verwaltungskostenaufwand in Höhe von ca. 0,5-2 % erhoben, die Kontoführungsspesen werden selbstverständlich auch nicht zurückerstattet und last but not least muss für die ohnehin dann noch übrig bleibenden kargen Zinserträge auch noch die KEST an den Fiskus abgeführt werden.
Als Fazit bleibt also unbedingt fest zu halten, ohne zwingenden Grund, oder eine wirklich finanzielle Notlage sollte ein Bausparvertrag niemals vor Ablauf der Bindungsfrist gekündigt werden. Zunächst sollte das direkte Gespräch mit der Bausparkasse gesucht und wirklich alle anderen Möglichkeiten der Geldbeschaffung geprüft werden, ansonsten kann das Bausparen ganz schnell zu einem herben Minusgeschäft werden!