Bausparer vorzeitig auflösen

Welche Kosten entstehen, wenn man in Österreich einen Ansparvertrag vorzeitig auflöst?

Bausparen ist eine der beliebtesten Sparformen der Österreicher und stellt eine der lukrativsten Anlageformen ohne Risiko dar. Immer öfter passiert es jedoch, dass das veranlagte Geld vor dem Ende der Laufzeit benötigt wird oder man mit der Verzinsung des Bausparers einfach nicht mehr zufrieden ist. Die vorzeitige Auflösung eines Bausparvertrages ist jedoch prinzipiell nicht zu empfehlen, denn dabei erleidet der Sparer beträchtliche finanzielle Verluste.
Bei der vorzeitigen Auflösung eines Bausparers, die einer Kündigung des Vertrages entspricht, werden die im Bausparvertrag festgeschriebenen Punkte einer Falle einer Vertragskündigung schlagend. Diese sind zumeist eine nachträgliche Reduktion der Sparzinsen, Bezahlung des Verwaltungskostenbeitrages und Abzug der staatlichen Prämie.

Reduktion der Sparzinsen

Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die Zinsen des Bausparvertrages auf den vertraglich festgelegten Wert reduziert. Je nach Bausparkasse und Vertrag liegt dieser Wert zwischen einem halben und einem Prozent.

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Bausparkassen festgeschrieben. Auch hier gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden wie zum Beispiel 0,5% der Vertragssumme oder das 1,5-Fache des monatlichen Sparbetrages.

Abzug der staatlichen Prämie

Die Höhe der staatlichen Prämie wird jedes Jahr abhängig von der Zinsentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt festgelegt. Auch dieser Betrag wird bei vorzeitiger Auflösung eines Bausparvertrages vom Sparguthaben abgezogen. Wird der Bausparer jedoch wegen einer widmungsgemäßen Verwendung der Bauspargelder (wie zum Beispiel der Schaffung von neuem Wohnraum) vorzeitig gekündigt, muss die staatliche Prämie nicht zurückgezahlt werden.

Fazit: Bausparer vorzeitig auflösen bringt finanzielle Verluste!

Eine vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages bringt erhebliche finanzielle Verluste mit sich. Daher ist eine verfrühte Auflösung nur in einer finanziellen Notlage zu empfehlen. Falls dieser Schritt wirklich notwendig ist, empfiehlt es sich, bei der Bausparkasse die entstehenden Kosten vorher anzufragen. Des Weiteren ist auf die Kündigungsfrist Bedacht zu nehmen, diese kann mehrere Wochen betragen.

Quellen:

Hinterlassen Sie eine Antwort