Der Bausparer (Anleger) schließt mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine festgelegte Summe ab. Der Sinn vom Bausparvertrag ist die Finanzierung zum Kauf, Bau oder die Renovierung von einer Immobilie. Der Bausparer spart bis zur vertraglich vereinbarten Summe sowie zum vertraglich festgelegten Prozentsatz (dieser Zinssatz kann fix sein über die gesamte Laufzeit, oder variabel – hier verändert er sich nach einem bestimmten Referenzzinssatz).
Der Anleger (Bausparer) muss nicht den vollen Betrag ansparen. Die fehlende Summe kann bei Zuteilung als Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Bei Beantragung der Zuteilung vom Bausparvertrag, erhält der Bausparer von der Bausparkasse ein Bauspardarlehen.
Unter folgenden Voraussetzung ist der Bausparvertrag zuteilungsreif:
- Das Mindestsparguthaben,
- die Mindestvertragslaufzeit und
- die Bewertungszahl
wurden erreicht.
Die Höhe der Prämie wird jährlich festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass der Bausparvertrag innerhalb von sechs Jahren nicht gekündigt wird, sonst muss die Prämie zurückbezahlt werden. Eine Rückzahlung erfolgt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass die Bausparsumme zum Kauf, Bau oder für die Renovierung einer Immobilien verwendet wird.
Aktuell gibt es in Österreich 4 Bausparkassen, welche wiederum mehrere Angebote in Sachen Bausparen im Portfolio haben. Der Interessierte sollte einen Bausparvergleich durchführen und sich die unterschiedlichen Angebote im Detail ansehen, um feststellen zu können, welche Bausparkasse nun das für ihn beste Angebot bereitstellt.