L17 in Deutschland

Für viele Jugendliche ist die neue Regelung der Fahrberechtigung interessant. In Deutschland sowie in Österreich, können Jugendliche ihren Führerschein Klasse B jetzt schon mit 17 machen. Außerdem können Ausbildungsfahrten im Rahmen der vorgezogenen Lenkberechtigung als Teil der Führerscheinausbildung angesehen werden. Allerdings muss hierfür eine berechtigte Begleitperson mitfahren. Die Grundausbildung erfolgt wie gewöhnlich in einer Fahrschule. Bereits nach dem 16. Geburtstag kann der Bewerber oder die Bewerberin mit der Grundausbildung in der Fahrschule beginnen. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung kann die Fahrschülerin oder der Fahrschüler einen Antrag auf Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen. Wie gewöhnlich besteht die Grundausbildung aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil erfordert wie der praktische Teil auch, eine Prüfung. Diese Prüfungen werden separat voneinander durchgeführt. Der theoretische Teil der Ausbildung beinhaltet 28 Unterrichtsstunden, der praktische Teil der Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten von je 50 Minuten. Die Absolvierung der Grundausbildung wird von der Fahrschule bestätigt und muss bei Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Grundausbildung muss die Begleitperson, die an allen Fahrten bis zum 18. Geburtstag des Fahrers oder der Fahrerin teilnehmen muss, nicht teilnehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B in Deutschland nicht mehr anerkannt wird.

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