Die österreichische KFZ Steuer – korrekt genannt Motorbezogene Versicherungssteuer – wird zusammen mit der KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Hier gibt es einige Unterschiede, die sich je nach Fahrzeug bestimmen. Bei Motorrädern berechnet man sie nach dem Hubraum. Hier beträgt die Höhe 0,022 Euro pro Kubikzentrimeter. Bei allen anderen Kraftfahrzeugen ist die Steuer dagegen leistungsbezogen und setzt sich aus der Leistung zusammen. Diesen Wert multipliziert man mit 0,55 Euro. Der Mindestbetragt beträgt hierbei jedoch 5,5 Euro. Für alle Fahrzeugt – außer Kombi und PKW – gilt jedoch ebenso ein Maximalbetrag von 60 Euro. Wenn man seine KFZ Steuer genau berechnen will, so gibt es auf vielen Webseiten entsprechende Rechner, in denen man seine Daten einträgt und ein direktes Ergebnis angezeigt bekommt.
Fahrzeuge in Österreich, die einen Fremdzündungsmotor besitzen, also Ottomotoren, die vor 1987 erstmals zugelassen wurden und somit noch nicht die Abgasregeln erfüllen, müssen einen weiteren Zuschlag um 20 % entrichten. Dies gilt jedoch nicht für Dieselmotoren. Solche Fahrzeuge erkennt man daran, dass sie ein grünes Pickerl statt einem weißen am Auto haben.
Entrichtet man die Steuer nicht jährlich, so muss man einen Zuschlag bei halbjährlicher Zahlung von %6 entrichten, bei vierteljährlicher 8 % und bei monatlicher Zahlung um 10% entrichten. Manche Fahrzeuge sind jedoch Ausnahmen, die von der KFZ Steuer komplett befreit sind. Das sind unter anderem Invalidenfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und öffentliche Einsatzfahrzeuge.