Wie viel kostet es, ein Auto in Österreich umzumelden?
- Bei der Ummeldung von Kraftfahrzeugen kommt es meist zu längeren Wartezeiten. Damit Sie wenigstend nicht umsonst warten, erfahren Sie hier, welche Dokumente zur Ummeldung eines Fahrzeugs in Österreich bei der Zulassungsstelle notwendig sind:
- Nachweis der Identität mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass)
- Nachweis der örtlichen Zuständigkeit:
- Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle bei einer natürlichen Person
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug bei einer juristischen Person
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug)
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Fahrzeug-Genehmigungsnachweis + Teil 2 der Zulassungsbescheinigung mit Abmeldevermerk) bei einer neuerlichen Anmeldung in Österreich
- Versicherungsbestätigung Prüfgutachten nach § 57a KFG (bei einem Gebrauchtfahrzeug)
- Vollmacht (bei einer Anmeldung durch einen Vertreter)
Eine Fahrzeugummeldung ist allerdings keine ganz günstige Angelegenheit. Mit folgenden Kosten müssen Sie im Standardfall rechnen:
- Euro 110,40 Gesetzliche Zulassungsgebühr für die Behörde
- Euro 18,00 Gestehungskosten für eine Standard-Kennzeichentafelgarnitur
- Euro 1,45 Gestehungskosten für eine Begutachtungsplakette
- Euro 41,70 Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
- Euro 1,00 Kosten einer Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
- = Euro 172,55 Gesamtkosten inkl. MwSt.
Sollten Sie sich anstelle der Papierzulassungsbescheinigung Teil I für die entsprechende Scheckkartenvariante entscheiden, kommen noch einmal 19,80 Euro hinzu.
Wir hoffen, dass Sie alle nötigen Informationen gefunden haben und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem neuen Fahrzeug!
Leider bemerkt man, dass der Autor nicht Herr der Thematik ist. Abgesehen von subjektiven Stimmungslagen (Zitat: Bei der Ummeldung von Kraftfahrzeugen kommt es meist zu längeren Wartezeiten), welche einfach nicht der Realität entsprechen gibt es auch Fehlinformationen, welche auf eine unzureichende Recherche hindeuten:
a) Da jede Anmeldestelle im Zulassungsbezirk des Hauptwohnsitzes des Zulassungsbesitzers gewählt werden kann sind in der Regel KEINE Wartezeiten bei einer Anmeldestelle einzukalkulieren.
b) Bei einer Privatperson ist kein Meldezettel notwendig; dies erledigt die Anmeldestelle durch direkten Zugriff auf das Melderegister
c) Die „Versicherungsbestätigung“ hat mit dem Prüfgutachten nichts zu tun sondern dient dem Nachweis der vorhandenen Pflichtversicherung (KFZ Haftpflichtversicherung).
d) Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist ein Prüfgutachten erst dann vorzulegen, wenn das Fahrzeug ab Erstanmeldung älter als drei Jahre ist.
Der INHALT definiert die Qualität des Textes