Höhere Verkehrsstrafen mit 2013

Österreichs Autofahrer müssen ab dem heurigen Jahr (2013) mit einer neuen Belastung zurechtkommen, denn die Erhöhung des Strafrahmens für Anonymverfügungen und Organmandate ist bereits beschlossene Sache. Der Beschluss wird erwartungsgemäß nicht überall positiv aufgenommen, sodass zum Beispiel der ÖAMTC heftige Kritik ausübt.

Die Erhöhung des Rahmens wird bei Organmandaten auf 200 Euro (früher 36 Euro) und bei Anonymverfügungen auf 500 Euro (früher 220 Euro) steigen. Die Begründung für diese Maßnahme lautet Verwaltungsvereinfachung und stammt von den Behörden. Genauer betrachtet soll dadurch die Verwaltung nicht nur vereinfacht, sondern auch entlastet werden. Außerdem werde man sich laut Bundeskanzleramt mehr Anzeigen ersparen.
Etwas anders sieht es Martin Hoffer (ÖAMTC-Jurist), denn in seinen Augen könne man die Erhöhung nicht mit dem Wort Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen. Er weist außerdem darauf hin, dass im Jahre 2002, wo der Strafrahmen ebenfalls mit dieser Argumentation angehoben wurde, die Strafsätze für leichte Verkehrsübertretungen kurz nach dieser Änderung nach oben gestiegen sind.

Die Maßnahme im Strafrahmen könnte auch die Strafmandate erhöhen, allerdings wird dieser Vorwurf vom zuständigen Bundeskanzleramt zurückgewiesen. Laut ihren Aussagen wird nämlich lediglich der Rahmen und nicht die Strafen erhöht. Eine Gewissheit ist den österreichischen Autofahrern dadurch natürlich nicht gegeben, denn auch bei der letzten Maßnahme dieser Art stimmte diese Aussage nur zum Teil.

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