Immer häufiger kommt es nicht nur bei Unternehmen sondern auch bei Privatpersonen zum Konkurs. Vom Konkurs spricht man, wenn eine Privatperson angehäufte Schulden nicht mehr bezahlen kann. Hierbei geht es nicht um Schwierigkeiten bei einzelnen Raten, sondern um generelle und langfristige Probleme bei der Kredittilgung.
Sofern der Schuldner aber noch in der Lage ist einen Teil seines Einkommens für die Rückführung der Schulden aufzubringen, kann er mit den Kreditgebern ggf. einen so genannten Zahlungsplan aushandeln.
Der Zahlungsplan ist für den Schuldner eine Alternative zum privaten Konkurs. Er beinhaltet allerdings die Rückführung zumindest eines Teils der gemachten Schulden.
Für den Gläubiger, also die Person bzw. das Unternehmen das den Kredit gewährt hat, kann der Zahlungsplan durchaus auch eine gute Alternative sein. Ginge der Schuldner in den Privatkonkurs, würde der Gläubiger möglicherweise nichts von seinem Geld zurückbekommen. Über den Zahlungsplan muss er zwar auf einen Teil seines geliehenen Geldes verzichten, immerhin bekommt er aber noch einen Anteil davon zurück.
Ein Zahlungsplan kann vereinbart werden, wenn die Mehrheit der Gläubiger einer einheitlichen Vereinbarung zustimmt. Dabei wird ein fester Prozentsatz der gesamten Restschuld vereinbart, der noch zurückgezahlt werden muss. Dieser Prozentsatz gilt dann für die Restschuld jedes einzelnen Gläubigers.
Der Schuldner kann diese Restschulden nun in kleinen monatlichen Raten zurückführen. Die maximale Laufzeit eines Zahlungsplanes sind sieben Jahre.