Steuergutschrift bei Arbeitnehmerveranlagung

Wilhem Molterer war fleißig. Er hat an ca. 800.000 BürgerInnen einen Brief gesandt und darauf hingewiesen, dass sie doch die Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen sollen, denn es ist damit zu rechnen, dass diese Geld vom Staat retour bekommen.

Jeder Bürger hat das Recht, dass er sich diese Steuergutschrift aus seiner Arbeitnehmerveranlagung abholt. Es ist einzig die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

In Zukunft soll diese vorausgefertigt bereits an den Bürger versandt werden, damit dieser noch einfacher an seine Steuergutschrift aus der Arbeitnehmerveranlagung herankommt.

Kommentare

  1. Gerhard Diederich August 20, 2010
  2. Admin August 20, 2010
  3. konecny manuela Januar 21, 2011

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