Pensionsantrittsalter in Österreich

Mit wie viel Jahren ein Österreicher in Pension gehen kann, hängt zu einem Großteil davon ab, wann er geboren wurde. Für alle Österreicher, die vor dem 01.01.1955 geboren sind, gilt: Männer können in Pension gehen, wenn sie das 65.Lebensjahr vollendet haben und Frauen nach Vollendung des 60.Lebensjahres. Um dann die Alterspension auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 300 Versicherungsmonate bzw. 180 Versicherungsmonate (wobei 24 Monate pro Kind angerechnet werden, wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde) innerhalb der letzten 360 Kalendermonate erworben worden sein.

Für alle Österreicher, die ab dem 01.01.1955 geboren sind, sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Hier ist das Pensionsalter für Männer immer noch das vollendete 65.Lebensjahr, doch bei den Frauen wird es etwas komplizierter.
Für alle Frauen, die bis zum 01.12.1963 geboren wurden, zählt immer noch das vollendete 60.Lebensjahr als Regelpensionsalter. Wogegen die Frauen, die nach dem 01.06.1968 geboren sind, erst nach Vollendung des 65.Lebensjahres in Pension gehen dürfen. Die Frauen, die dazwischen geboren wurden, werden noch einmal aufgeteilt und zwar so:

  • Zwischen 02.12.1963 und 01.06.1964 Geborene gehen mit 60,5 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.06.1964 und 01.12.1964 Geborene gehen mit 61 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.12.1964 und 01.06.1965 Geborene gehen mit 61,5 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.06.1965 und 01.12.1965 Geborene gehen mit 62 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.12.1965 und 01.06.1966 Geborene gehen mit 62,5 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.06.1966 und 01.12.1966 Geborene gehen mit 63 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.12.1966 und 01.06.1967 Geborene gehen mit 63,5 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.06.1967 und 01.12.1967 Geborene gehen mit 64 Jahren in Pension.
  • Zwischen 02.12.1967 und 01.06.1968 Geborene gehen mit 64,5 Jahren in Pension.

Es gibt aber auch hierbei noch einige Ausnahmen, die im AGP (dem Allgemeinen Pensionsgesetz) nachzulesen sind.

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