Kennzeichen bestellen

In Österreich unterscheidet man zwischen Wechsel-, Überstellungs-, Standard- und Wunschkennzeichen.

Woher bekommt man ein Auto-Kennzeichen und kann man sich eines auch bestellen?

Das Wunschkennzeichen beginnt wie das Standardkennzeichen mit einer von der Zulassungsbehörde vorgegebenen Abkürzung. Für alle Landeshauptstädte ist ein Buchstabe vorgesehen, für die übrigen Zulassungsbehörden (= Bezirksstädte) sind zwei Buchstaben vorgesehen. Es folgt das Landeswappen und danach eine frei wählbare Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Wobei für Personenkraftwägen sechs Zeichen möglich sind, für ein Zweirad jedoch nur drei Zeichen. Es ist zu beachten, dass die gewünschte Zeichenfolge mit einem Buchstaben beginnen und einer Ziffer enden muss.

Ein Wunschkennzeichen kann sowohl reserviert als auch für die sofortige Zuweisung beantragt werden. Die Gültigkeit ist mit 15 Jahren beschränkt. Sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung für weitere 15 Jahre beantragt werden.

Sollte lediglich eine Reservierung beantragt worden sein, so erlischt diese fünf Jahre ab Bekanntgabe der Reservierung. Maßgebend ist das Datum mit dem die Reservierung vorgenommen wurde.

Anträge auf Ausstellung eines Wunschkennzeichens bzw. Reservierung einer bestimmten Kombination sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Die Kosten eines Wunschkennzeichens betragen zur Zeit EURO 227,20. Nach Begleichung der diversen Abgabe wird eine Bestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann bei der jeweiligen Zulassungsstelle (meistens eine Versicherungsgesellschaft) die Bestellung des gewünschten Kennzeichens aufgegeben werden. Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt vier Arbeitstage. Nach Eintreffen der gewünschten Tafeln erfolgt eine Benachrichtigung und das Kennzeichen kann behoben werden. Allerdings ist noch die obligate Abgabe von EURO 18,00 zu leisten.

Das Wechselkennzeichen ist eine österreichische Eigenart. Es kann für mehrere (max. drei) zugelassene Kraftfahrzeuge verwendet werden. Allerdings müssen diese derselben Gruppe (PKW bzw. Zweiräder) angehören. Außerdem müssen die Kennzeichen an den unterschiedlichen Fahrzeugen angebracht werden können. Die Tafeln dürfen zur gleichen Zeit immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden.

Mittels Überstellungskennzeichen können nicht zugelassene Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge deren Kennzeichen verloren wurden, kurzfristig zum Verkehr zugelassen werden. Der Zeitraum für den Überstellungskennzeichen verwendet werden dürfen beträgt maximal drei Wochen. Die Kennzeichen können bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 172,10 Euro.

Die Standard-Kennzeichentafeln werden im Rahmen der Zulassung von der Zulassungsstelle ausgegeben.

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