Als Privatinsolvenz, unter anderem auch als Schuldenregulierungsverfahren oder Privatinsolvenzverfahren bekannt, wird ein vereinfachtes Insolvenzverfahren bezeichnet, dass zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson dient. Es wird vor allem eingesetzt, um den Gläubigern der überschuldeten Personen eine forderungsanteilige Befriedigung zu bringen, die durch gleichmäßige Aufteilung entsteht.
Die Ursache einer Privatinsolvenz ist häufig in einer Unternehmenspleite oder unkontrolliertem Konsum zu suchen, wobei auch ein unvorhergesehens Ereignis wie Krankheit ohne entsprechende Absicherung zum Schuldenregulierungsverfahren führen kann.
Dabei habe vor allem staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Österreich eine besondere Bedeutung, die den Schulder kostenlos bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Bemühungen unterstützen und diesen auch beim zuständigen Bezirksgericht vertreten.
Damit ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, ist es notwendig, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist und bereit ist, ein Zahlungsangebot anzubieten und der Schuldner muss bereits versucht haben, seine Schulden auch außerhalb des Gerichts zu regulieren. Wenn dies erfüllt ist, kann beim Bezirksgericht ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens gestellt werden, was spätestens 60 Tage nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit geschehen sein muss. Wenn der Großteil der Insolvenzgläubiger dem Antrag zustimmt, kann der Sanierungsplan angenommen werden, indem geregelt wird, mit welcher Quote die Forderungen bedient werden. Alternativ kann auch ein Zahlungsplan verwendet werden, der im Vergleich zum Sanierungsplan keine Mindestquote aufweist und der Einkommenssituation des Schuldners der nächsten fünf Jahre entspricht, die mögliche Zahlungsfrist beträgt dabei bis zu sieben Jahre.