Privatkonkurs

Um sich aus der Schuldenfalle zu befreien, haben seit 1995 auch Private die Möglichkeit einen Privatkonkurs anzumelden. Falls einem dieser Privatkonkurs droht, ist es unverzichtbar sich als Erstes, entweder bei einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt, beraten zu lassen.

Die Voraussetzungen für ein Konkursverfahren:
Die erste Voraussetzung für einen Privatkonkurs ist die Zahlungsunfähigkeit und so viel Vermögen, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken. Zahlungsunfähig ist man, wenn man seine Schulden nicht in angemessener Frist tilgen kann.
Es gibt drei Arten von Privatkonkurs:

  • Außergerichtlicher Ausgleich, hier muss man einen Teil seiner Schulden an die Gläubiger bezahlen. Diesen Teil kann man entweder sofort oder in Raten zahlen. Allerdings ist dieser Ausgleich nur möglich, wenn alle Gläubiger dem Zahlungsangebot zustimmen.
  • Zwangsausgleich, hierfür wird der Antrag beim zuständigen Bezirksgericht gestellt. Um den Zwangsausgleich in Anspruch nehmen zu können, muss den Gläubigern im Zeitraum von zwei Jahren 20 Prozent oder von fünf Jahren 30 Prozent seiner Schulden zurückgezahlt werden. Diesem Angebot muss mindestens die Hälfte der Gläubiger zustimmen.
  • Zahlungsplan, wird vom Gericht aufgestellt, wenn die anderen Möglichkeiten nicht funktioniert haben. Hierbei verwertet das Gericht das vorhandene Vermögen. Alles, was noch an Vermögen vorhanden ist, wird eingezogen und verkauft und der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Danach muss man 5-7 Jahre alles, was sein zu erwartendes Einkommen zulässt, an die Gläubiger abtreten.

Hinterlassen Sie eine Antwort