Gewerbeaufsicht

Wer in Österreich heuer ein Gewerbe anmelden möchte, darf sich nicht auf den Stand der Gesetze der Vorjahre verlassen. Nicht nur die Finanz ist beweglich, sondern auch die Gewerbeaufsicht.
Unter Gewerbeaufsicht versteht man die Überwachung und Einhaltung von Gesetzen zum technischen und sozialem Arbeitsschutz. Es unterteilt sich in verschiedene Kompetenzbereiche: für das Bauamt ist die Gemeinde zuständig. Für das Gewerberecht die Bezirkshauptmannschaft und der Magistrat. Für den Arbeitsschutz das Arbeitsinspektorat und für den Umweltschutz die jeweilige Landeregierung.
Auch wenn es noch so fad scheint, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, bereits vor Gründung einer Firma hilft es, sich mit den aktuellen Vorschriften bekannt zu machen.
Wer umfassend informiert sein möchte, kann Ärger mit der Gewerbeaufsicht und dem Arbeitsinspektorat vermeiden, indem im Internet geeignete Ratgeber herunter geladen werden.
Das 79- teilige Praxispaket mit hilfreichen Tricks ist unter www.arbeitsschutz-konkret.at beziehbar und sollte zum Standard jeder Firma in Österreich gehören.
Beim zuständigen Magistrat oder der Amtshauptmannschaft können gleichfalls die heuer gültigen Verordnungen und Gesetze erfragt werden.
Werden bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht Mängel in der Firma ersichtlich, kann die Behörde die Firma beauftragen, diese Mängel abzustellen oder, wenn Gefahr in Verzug ist, können die Arbeitsinspektoren selbst Verfügungen treffen. Angezipft bleibt der, welcher nicht informiert ist.
Ein Strafantrag mit teuren Folgen ist rasch gestellt, wenn die Firmenleitung den Auflagen nicht nachkommt.

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