Führerscheinentzug

Führerscheinentzug – warum wird der Führerschein entzogen und wie lange dauert dies?

Mit dem 1. Juli 2005 wurde in Österreich ein Vormerksystem eingeführt, in dem 13 Vergehen im Straßenverkehr verzeichnet sind. Der Katalog reicht von alkoholisierter Fahrt bei unter 0,8 ‰ Blutalkoholwert über die Gefährdung von Fußgehern auf einem Schutzweg und Befahren des Pannenstreifens auf der Autobahn bis zur ungesicherten Mitnahme eines Kindes von unter 14 Jahren oder unter 1,50 m Körpergröße.

Wenn einem Lenker eines der Vergehen nachgewiesen wird, wird dieses im zentralen Führerscheinregister verzeichnet. Wenn der Lenker zwei Vergehen auf einmal begeht (etwa das Gefährden eines Fußgehers am Schutzweg bei betrunkener Fahrt) oder wenn innerhalb von zwei Jahren zwei Vergehen registriert wurden, wird eine Maßnahme angeordnet, die je nach nach Vergehen ein psychologischer Test, zwei Fahrstunden in einer Fahrschule oder ein eintägiges Fahrsicherheitstraining sein kann. Begeht der Lenker innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt, wird ihm die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Mit dem Lenkberechtigungsentzug werden die Einträge im Führerscheinregister gelöscht, ebenso zwei Jahre nach Registrierung des jeweiligen Vergehens.

Bei alkoholisiertem Lenken eines Fahrzeugs mit mehr als 0,8 ‰ Blutalkoholwert wird die Lenkberechtigung für mindestens einen Monat entzogen, bei Fahrerflucht, Fahren von über 180 km/h, Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn oder besonders rücksichtslosem Fahren mindestens drei Monate, bei der Verweigerung eines Blutalkoholtests mindestens vier Monate.

Hinterlassen Sie eine Antwort