Die Wohnbeihilfe für finanzschwache Kärntner

Die Lebenshaltungskosten in Österreich werden immer höher. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen auf Zuschüsse vom Staat angewiesen sind. Eine öfters angeforderter Zuschuss ist dabei die Wohnbeihilfe. Der folgende Artikel soll dabei eine Hilfestellung zur Beantragung von Wohnbeihilfe in Kärnten leisten.
In Österreich ist die Wohnbeihilfe eine Länderaufgabe. Somit gibt es auch von Bundesland zu Bundesland einige Unterschiede zum Antrag, Voraussetzungen und der Gewährung der Wohnbeihilfe. Die Voraussetzung für eine solche Förderung ist, dass man eine so genannte begünstigte Person ist. Zu dieser Personengruppe zählt man, wenn die Absicht nachgewiesen ist, dass das geförderte Objekt zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses dient. Außerdem muss man dieses Objekt als Hauptwohnsitz nutzen. Weiterhin muss man in Österreich seiner Steuerpflicht nachkommen und das höchstzulässige Jahreseinkommen nicht übersteigen. Dieses Jahreseinkommen beinhaltet das Bruttojahreseinkommen abzüglich Lohnsteuer, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen der Personen, die in dem geförderten Objekt wohnen. Die wichtigste Voraussetzung zur Gewährung von Wohnbeihilfe ist natürlich die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Gleichstellung dieser. Natürlich hängt die Gewährung der Wohnungsbeihilfe auch von der Größe der jeweiligen Wohnung ab und der Anzahl der Mitbewohner, die in das Objekt einziehen wollen. Dabei werden auch die Kinder mitberücksichtigt. Außerdem werden in Kärnten sogenannte Jungfamilien, also Familien, bei denen die Eltern bei der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sind, bevorzugt behandelt.
Die Vordrucke zum Antrag auf Wohnbeihilfe kann man in Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung bekommen. Der vollständig ausgefüllte Antrag und alle erforderlichen Unterlagen werden dann wiederum im Amt der Kärntner Landesregierung bei der Abteilung 2, Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen in der Mießtaler Straße 6 in 9020 Klagenfurt am Wörthersee eingereicht. Gern stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter vor Ort gern für Fragen zur Verfügung.

Fazit:
Wer einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen möchte, der sollte sich vorher genau über die Vermögensverhältnisse und die genauen Umstände informieren. Bei etwaigen Fragen helfen Ihnen gern die zuständigen und kompetenten Mitarbeiter im Amt der Kärntner Landesregierung in der jeweils zuständigen Abteilung weiter. Somit sollte die Antragstellung durchaus zu bewerkstelligen sein und ein Zuschuss auf Wohnbeihilfe rückt immer näher.

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