Kirchensteuer in Österreich

In Österreich ist jeder einkommenssteuerpflichtige Bürger, der der Evangelischen oder Katholischen Kirche angehört, dazu verpflichtet, einen sogenannten Kirchenbeitrag zu entrichten. Diese Pflicht besteht seit dem Entstehen des Kirchenbeitragsgesetzes 1939 durch die Nationalsozialisten. Zunächst sah dieses Gesetz auch noch vor, dass zu den oben genannten Religionsgemeinschaften auch die Mitglieder der altkatholischen Kirche der Ostmark einen finanziellen Beitrag zu leisten hatten. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde dieses Gesetz auch in die österreichische Rechtsordnung aufgenommen.

Die Höhe des Kirchenbeitrags richtet sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen des steuerpflichtigen. Beiträge bis zu 200 Euro können gegebenenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Kirchen sind für den Einzug selbst verantwortlich.

Mitglieder der Katholischen Kirche entrichten ihren Beitrag an eine Kirchenbeitragsstelle. Der grundsätzliche Prozentsatz der vom Bruttoeinkommen erhoben wird beträgt 1,1 %. Vom errechneteten Betrag werden jedoch 49 Euro direkt wieder abgezogen. Außerdem gibt es die Möglichkeit verschiedenen Ermäßigungen geltend zu machen. Diese können beispielsweise für Kinder oder Senioren erfolgen.

Mitglieder der Evangelischen Kirche richten ihren Beitrag direkt an das für sie zuständige Pfarramt. Hier beträgt der fällige Prozentsatz 1,5 % des Bruttoeinkommens, wobei hier grundsätzlich 44 Euro abgezogen werden. Freibeträge können für Kinder oder Alleinverdiener erfolgen.

Durch den Kirchenbeitrag sind die österreichischen Kirchen finanziell selbstständig und können so ihre vielfältigen Aufgaben erledigen. Er ist für die Kirche die Haupteinnahmequelle. Mit einem großen Teil der Einnahmen bezahlt der Oberkirchenrat die Geistlichen. Ein weiterer Teil wird zur Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude genutzt.

Verglichen mit anderen Ländern, in denen der Staat für den Einzug der Kirchensteuer zuständig ist, sind die österreichischen Kirchen arm. Geistliche bekommen daher auch niedrigere Gehälter als die anderer Länder.

Kritisch zu sehen ist der Kirchenbeitrag in Bezug auf Kirchenaustritte, die mit zu hohen Kosten begründet werden.

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