Die Wohnbeihilfe in Burgenland – Wer hat Anspruch und wo stellt man den Antrag auf Wohnbeihilfe?

Wer im Bundesland Burgenland lebt, hat die Möglichkeit einen Antrag auf Wohnbeihilfe zu stellen. Die Wohnbeihilfe hilft in erster Linie Menschen, welche durch ein geringes Einkommen in Bedrängnis geraten die Wohnung auch finanziell erhalten zu können.
Die Fördervoraussetzungen sind im Burgenland klar aufgeschlüsselt. So kann man nur Wohnbeihilfe beantragen, wenn man in einer Mietwohnung gemeldet ist und zudem eine nicht zumutbare Belastung durch den Wohnungsaufwand ertragen muss. Auch muss die Dringlichkeit der Wohnung festgestellt werden wie auch das Einkommen geprüft werden, von allen, welche in der Wohnung leben. Ebenfalls muss der Antragsteller österreichischer Staatsbürger sein bzw. ein EU Bürger.
Wenn der Antrag positiv erledigt wurde, so gilt die Wohnbeihilfe als erloschen, wenn der Mietvertrag aufgelöst wird bzw. das geförderte Objekt veräußert wird. Auch kann die Wohnbeihilfe erlöschen, wenn der Punkt des dringenden Wohnbedürfnisses nicht mehr relevant ist. Auch wenn Untermieter in der Wohnung gemeldet sind, erlischt die Wohnbeihilfe sofort.
Der Antrag auf Wohnbeihilfe kann beim Amt der Burgenländischen Landesregierung gestellt werden. Per Antrag oder per Online Antrag ist eine Antragstellung möglich. Die postalische Anschrift der Burgenländischen Landesregierung lautet: Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt.
Die Formulare müssen allesamt wahrheitsgetreu ausgefüllt sein bzw. auch mit Beilagen (Einkommensbelege etc.) versehen werden, um eine schnelle Bearbeitung durchführen zu können.

Hinterlassen Sie eine Antwort