Der Einkommensnachweis

Der Einkommensnachweis zeigt, ob Personen finanziell belastbar sind oder nicht. Er ist normalerweise bei der Vergabe von Krediten, sowie bei der Zahlung von Wohn- und Studienbeihilfen bzw. bei Unterhaltszahlungen üblich. Auch bei Abschluss eines Immobilien-Mietvertrags wird dieser Nachweis erbracht.

Der Einkommensnachweis dient vor allem der Bonitätsprüfung bzw. der Kreditwürdigkeit, die bei einer Kreditvergabe eine wichtige Rolle spielt. Dabei wird festgestellt, ob der Kreditnehmer im Normalfall in der Lage ist, den Kredit zurückzahlen zu können. Bei arbeitslosen Personen bzw. Menschen mit finanziellen Problemen können leicht Überziehungen auftreten und Banken zahlen deshalb nicht so gern.

Wie wird der Einkommensnachweis erbracht?

  • Bei Privatpersonen werden die letzten drei Gehaltsbestätigungen oder ein Bescheid des Arbeitgebers über den Verdienst bzw. ein Arbeitsvertrag vorgelegt.
  • Bei Selbstständigen werden die letzten zwei bzw. drei Jahresbilanzen, Einkommenssteuerbescheide oder die betriebswirtschaftlichen Auswertungen vorgelegt. Diese Unterlagen werden bankintern ausgewertet und ergeben schließlich das Hard-Facts-Rating, welches für alle Entscheidungen wichtig ist.

Wer über vermietete Liegenschaften verfügt, kann der Bank auch Mietverträge vorlegen. Als weitere Einkommensarten kommen noch Erträge aus Wertpapieren oder Renten in Frage, die mit Kontoauszügen oder Abrechnungen belegbar sind.

Wesentliche Informationsquelle für die Vergabe von Krediten sind also der Einkommensnachweis, persönliche Angaben über Beruf, Adresse, Wohneigentum und andere Vermögensgegenstände, sowie eine einfache Haushaltsrechnung bzw. ein Haushaltsplan.

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