Beihilfen für Alleinerziehende

In Österreich können Alleinerziehende verschiedene Förderungen erhalten. Beim Finanzamt kann man einen Alleinerzieherabsatzbetrag anfordern, welcher mit dem jeweiligen Lohnsteuerausgleich einmal im Jahr verrechnet werden. Die Alleinerziehende kann auch die Familienbeihilfe beziehen, welche jedes Zweite Monat zur Auszahlung kommt. Diese wird beim jeweiligen Finanzamt beantragt, sobald das Kind das Licht der Welt erblickt. Wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist, kann eine Alleinerziehende auch die Alimente von diesem einfordern. Sollte der Kindsvater zahlungsunfähig sein, kann ein Antrag auf Alimentationsvorschuss beantragt werden. Dieser wird in der Regel über das Jugendamt abgewickelt und wird vom jeweiligen Bezirksgericht ausgezahlt. Zuständig ist dafür das Oberlandesgericht. Der Kindesunterhalt kann auch als Beihilfe gesehen werden, da der Aufwand für ein Kind bis zur Volljährigkeit sehr hoch ist. Sollte ein Kind eventuell behindert sein, oder spezielle Förderungen benötigen, kann man auch für diese Fälle erhöhte Beihilfen in Anspruch nehmen, welche von dem Bundessozialamt geprüft und bewilligt werden. Bei mehreren Kindern erhält man einen Mehrkind-Zuschlag, welcher ebenfalls vom Finanzamt ausbezahlt wird. Bei schwach verdienenden Alleinerziehenden kann auch der Familienhärteausgleich beantragt werden, welcher auf Grund des Einkommens berechnet wird. Auch diverse Überbrückungshilfen sind zu nutzen, sofern man die Anträge dazu stellt. Informationen dazu finden die Alleinerziehenden bei den jeweiligen Behörden oder man kann unter den Suchbegriff Beihilfen die nötigen Informationen erhalten.

Kommentare

  1. arthur bacher Juli 4, 2011
  2. Qingju Zhao April 21, 2012

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