In Österreich können Alleinerziehende verschiedene Förderungen erhalten. Beim Finanzamt kann man einen Alleinerzieherabsatzbetrag anfordern, welcher mit dem jeweiligen Lohnsteuerausgleich einmal im Jahr verrechnet werden. Die Alleinerziehende kann auch die Familienbeihilfe beziehen, welche jedes Zweite Monat zur Auszahlung kommt. Diese wird beim jeweiligen Finanzamt beantragt, sobald das Kind das Licht der Welt erblickt. Wenn kein zweiter Elternteil vorhanden ist, kann eine Alleinerziehende auch die Alimente von diesem einfordern. Sollte der Kindsvater zahlungsunfähig sein, kann ein Antrag auf Alimentationsvorschuss beantragt werden. Dieser wird in der Regel über das Jugendamt abgewickelt und wird vom jeweiligen Bezirksgericht ausgezahlt. Zuständig ist dafür das Oberlandesgericht. Der Kindesunterhalt kann auch als Beihilfe gesehen werden, da der Aufwand für ein Kind bis zur Volljährigkeit sehr hoch ist. Sollte ein Kind eventuell behindert sein, oder spezielle Förderungen benötigen, kann man auch für diese Fälle erhöhte Beihilfen in Anspruch nehmen, welche von dem Bundessozialamt geprüft und bewilligt werden. Bei mehreren Kindern erhält man einen Mehrkind-Zuschlag, welcher ebenfalls vom Finanzamt ausbezahlt wird. Bei schwach verdienenden Alleinerziehenden kann auch der Familienhärteausgleich beantragt werden, welcher auf Grund des Einkommens berechnet wird. Auch diverse Überbrückungshilfen sind zu nutzen, sofern man die Anträge dazu stellt. Informationen dazu finden die Alleinerziehenden bei den jeweiligen Behörden oder man kann unter den Suchbegriff Beihilfen die nötigen Informationen erhalten.
Hallo!
Was wird alles mit der Kinderbeihilfe abgegolten und was fällt nicht in diese hineien. Danke Arthur Bacher
Ich habe um die Studienbehilfe für meinen Sohn angesucht. Seit 2003 bin ich geschieden mein Mann lebt in China ist wiederverheiratet mit Kind und hat seiner der Scheidung , da das Sorgerecht ich alleine habe nichts gezahlt.
Mir wurde nun bei dem Ansuchen zur Studienbeihilfe ein fiktiver Wert angerechnet obwohl ich mittels Scheidungsurkunde und auf mein Schreiben hin auf das hingewiesen habe.
Bitte um einen kostenlose Termin od. um ein Information wohin ich mich wenden kann.