Für Pensionisten die eine Ausgleichszulage von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) erhalten ist es wichtig, dass diese der PVA bekanntgeben, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern. Der Zeitraum zur Bekanntgabe dieser Änderung ist 7 Tage. Wenn innerhalb dieser Frist die Veränderung im Einkommen bekanntgegeben wird, wird von der PVA geprüft ob die Änderung einen Einfluss auf den Anspruch bzw. die Höhe der Ausgleichszulage hat.
Wenn beispielsweise ein Pensionist mit Ausgleichszulage einen Lottogewinn hat, so zählt dieser einmalige Lottogewinn nicht als Änderung des Einkommensverhältnisses. Jedoch, wenn dieser Lottogewinn in Sparbücher, Aktien, etc. investiert wird und sich daraus Erträge ergeben, so sind diese Eträge bei der Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Bei der Ausgleichszulage gibt es keinen Freibetrag.