Alimente: Wie lange muss man Alimente zahlen, wenn ein Kind studiert?

Nach den gesetzlichen Reglungen müssen Eltern ihren Kindern solange Unterhalt zahlen, bis diese in der Lage sind, sich wirtschaftlich selbst zu erhalten. Der Gesetzgeber spricht hier von der Selbsterhaltungsfähigkeit, die gegeben sein muss. Ein Elternteil, bei dem ein Kind lebt, leistet Unterhalt durch die Versorgung, der andere Elternteil muss Geldleistungen, die so genannten Alimente, erbringen. Die Eltern sind also verpflichtet, ihren Kindern eine Berufsausbildung zu ermöglichen und die Wahl darüber, welche das sein soll zu überlassen. Sie sind also auch verpflichtet, das Kind während des Studiums zu unterhalten. Allerdings gilt hier die Einschränkung, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig zu erfolgen hat und in einer vorgegebenen Zeit abzuschließen ist.

Dabei werden nach der österreichischen Rechtsprechung geringfügige Überschreitungen der Regelstudien-Dauer noch geduldet und auch ein einmaliger Wechsel des Studienfaches anerkannt. Mehrmaliges Durchfallen bei den Prüfungen und mehrfacher Studienwechsel beenden aber die Unterhaltspflicht. Während eines Doktorates besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht mehr. Bei studierenden Kindern stellt sich natürlich auch die Frage nach der Versorgung des Kindes zum Teil anders. Wohnt es noch im Haushalt eines Elternteils, bleibt alles beim alten, und nur das Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Alimente. Bei einem Studium in einer anderen Stadt oder einem anderen Land ist die häusliche Versorgung natürlich ausgeschlossen und dann haben beide Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit Unterhalt zu zahlen. Bei durchschnittlichem Einkommen werden für Kinder ab dem 15.Lebensjahr 22 Prozent des Nettoeinkommens als Unterhalt berechnet und bei Selbstständigen wird der Gewinn der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage genommen. Gibt es mehrere Unterhaltsberechtigte, verringert sich der Satz natürlich prozentual.

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  1. Arnus Februar 7, 2013

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